Brand in Bonner Altstadt 51-Jähriger nach Feuer im Weihers Eck verurteilt

Bonn · Nach dem Brand in der Bonner Gaststätte Weihers Eck hat das Amtsgericht einen 51-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

 Im Juni 2019 brannte es in der Gaststätte Weihers Eck an der Maxstraße.

Im Juni 2019 brannte es in der Gaststätte Weihers Eck an der Maxstraße.

Foto: RheinlandNews

Mit dramatischen Worten beschrieb der Zeuge, wie er mitten in der Nacht wach wurde und einen beißenden Rauchgeruch wahrnahm: Vor dem Bonner Amtsgericht ist am Donnerstag ein 51-jähriger wohnungsloser Bonner wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Einzelrichterin sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Sauerländer am 28. Juni 2019 einen Brand im Gebäude der Gaststätte Weihers Eck in der Maxstraße mit einer nicht richtig ausgedrückten Zigarette verursacht hatte.

Ob er von dem Rauchgeruch geweckt wurde, so sagte der in Belgien lebende Zeuge dem Gericht, oder aber von dem unablässig klappernden Dachfenster, wisse er nicht mehr sicher zu sagen. Auf alle Fälle erinnere er sich aber an den dichten Rauchschleier im oberen Teil seines Hotelzimmers. Der LKW-Fahrer und –Händler war geschäftlich in Bonn unterwegs und hatte eine Übernachtung in einem der neun Zimmer im oberen Teil des Gebäudes gebucht. Völlig verängstigt sei er vor die Zimmertüre getreten, habe diese aber angesichts der im Flur wütenden Flammen sofort wieder verschlossen.

Kurzentschlossen habe er das Bett unter das wohl wegen der austretenden heißen Luft klappernde Dachfenster geschoben, ein Tischchen als weitere Aufstiegshilfe darauf gestellt und sich dann unter Aufwendung aller Kräfte durch das Oberlicht auf das Dach gezwängt. Dort habe sich noch eine andere Person befunden, offenbar handelte es sich dabei um den Angeklagten. Er selbst habe dann versucht, sich am Fallrohr nach unten gleiten zu lassen. Das ging allerdings schief und er erlitt einen doppelten Beckenbruch und eine Verletzung der Hand. Er sei bis heute gehbehindert und leide auch psychisch unter den Folgen.

Angeklagter bestritt die Tat

„Der Angeklagte hat die Tat grundsätzlich bestritten – das ist durch die Beweisaufnahme nun widerlegt“, stellte die Amtsrichterin am Ende der Verhandlung in ihrer Urteilsbegründung klar. Der 51-Jährige hatte nämlich angegeben, dass der Zeuge durch sein Zimmer und das darin befindliche Dachfenster nach draußen geflohen sei. Damit wollte er offenbar nahelegen, dass das Feuer in einem anderen Raum ausgebrochen sein müsse.

Eine Vermutung, die nicht nur die Aussage des Zeugen, sondern auch das Brandgutachten klar widerlegte: Sämtliche Spuren zeigten eindeutig, dass das Feuer in dem von dem Angeklagten bewohnten Zimmer ausgebrochen sei, sagte der Gutachter dem Gericht. Dort habe man auch Reste eines Feuerzeugs sowie eine Aluschale mit Zigarettenresten gefunden. Weil alle weiteren Möglichkeiten als Brandursache ausgeschlossen seien, müsse der Brand von den Zigaretten ausgelöst worden sein.

Bei dem Unglück wurden insgesamt fünf Hotelgäste und ein Feuerwehrmann verletzt. Außer dem Belgier kamen die anderen Geschädigten aber mit leichten Blessuren davon. Das ist wohl nicht zuletzt auch der Aufmerksamkeit eines Passanten zu verdanken, der mehreren Hotelgästen mit einer Leiter half, das brennende Haus zu verlassen. Das Gebäude ist nach dem Brand nicht wieder komplett hergestellt worden, die Gaststätte und das darüber liegende Hotel sind seither geschlossen.

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