Maskenpflicht in bestimmten Bereichen verlängert Diese Corona-Regeln gelten aktuell in NRW

Update | Düsseldorf · Nach mehr als zwei Jahren Pandemie sind die meisten Maßnahmen in NRW inzwischen aufgehoben worden. In einigen Bereichen sind Masken- und Testpflicht nun erneut verlängert worden. Eine Übersicht über die aktuellen Corona-Regeln.

 In NRW ist die Maskenpflicht in medizinischen Bereichen und Pflegeheimen verlängert worden. Welche Corona-Regeln wo gelten, erfahren Sie in unserem Überblick.

In NRW ist die Maskenpflicht in medizinischen Bereichen und Pflegeheimen verlängert worden. Welche Corona-Regeln wo gelten, erfahren Sie in unserem Überblick.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind zahlreiche Maßnahmen inzwischen aufgehoben worden. Jetzt sollen nur noch wenige Maßnahmen den sogenannten Basisschutz sicherstellen. Nur in bestimmten Bereichen gelten nun noch Einschränkungen wie die Maskenpflicht.

2G- und 3G-Regeln, mit denen nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang zu bestimmtem Bereichen erhielten, wurden derweil größtenteils aufgehoben. Zahlreiche Einschränkungen für Ungeimpfte waren bereits zuvor weggefallen. Für private Treffen, an denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten keine Beschränkungen mehr.

Corona-Regeln in NRW: 2G und 3G entfallen größtenteils

  • Maskenpflicht: In öffentlichen Innenräumen ist die Maskenpflicht Anfang April abgeschafft worden, dazu zählen auch Supermärkte und Schulen. Weiterhin möglich ist natürlich, den Mund-Nasenschutz freiwillig zu tragen. Einzelne Supermärkte könnten theoretisch mit Verweis auf ihr Hausrecht eine Maskenpflicht beibehalten. In einigen Bereichen wie dem Nahverkehr ist die Maskenpflicht nun bis mindestens 23. Juni verlängert worden: Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nase-Schutz in NRW in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen wie Asyl- und Flüchtlingsheimen oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen - ebenso wie in Bussen und Bahnen..
  • 2G- und 3G-Kontrollen entfallen größtenteils: Zugangsvoraussetzungen nach 3G- (geimpft, genesen oder getestet) und 2G-plus-Regelung (geimpft, genesen, plus getestet oder geboostert) sind in Nordrhein-Westfalen Anfang April weggefallen. Auch in Clubs, Diskotheken, Sportstätten und Gastronomie-Betrieben gelten seitdem keine Einschränkungen mehr. Gastronomen können in der Theorie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Kontrollen aufrecht erhalten. (Lesen Sie auch: Wann gelten mit Johnson & Johnson Geimpfte als geboostert?)
  • Verschärfte Zugangsbeschränkung in bestimmten Bereichen: Während die Testpflicht in den meisten Bereichen aufgehoben wurde, ist sie auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nun erneut verlängert worden. Diese dürfen von Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Dort gilt auch die Testpflicht für Beschäftigte und bei Neuaufnahmen weiter. Die Testregelungen für die Krankenhäuser sind im April vereinheitlicht worden. Psychiatrische Kliniken und Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs unterliegen damit auch den Regelungen für Krankenhäuser. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten oder Abschiebungsgefängnissen kann wie bisher für vollständig immunisierte Menschen auf einen Test verzichtet werden.
  • Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von Masken- und Testpflicht befreit.

Quarantäne-Regeln in NRW: Wie lange müssen Infizierte in Isolation?

  • Quarantäne-Regeln in NRW: In Nordrhein-Westfalen gilt seit Mitte Januar eine verkürzte Isolierungs- und Quarantänedauer für Corona-Infizierte und ihre Kontaktpersonen. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich demnach für zehn Tage isolieren. Mit einem negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test kann die Dauer auf fünf Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen müssen laut Corona-Schutzverordnung in NRW nicht mehr in QUarantäne. Ihnen wird jedoch nahegelegt, sich innerhalb der ersten fünf Tage nach dem Kontakt mit einer infizierten Person weitestgehend von anderen Menschen zu isolieren. (Lesen Sie dazu auch: Diese Quarantäne-Regeln gelten aktuell in NRW.)

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(mit Material der dpa)
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