Analyse: GDL unter Zeitdruck

Berlin · Claus Weselsky und seiner Lokführergewerkschaft GDL läuft die Zeit davon. Denn das von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Tarifeinheitsgesetz war bereits in erster Lesung im Bundestag.

 Eine Lok steht am Rangierbahnhof München Nord. Foto: Tobias Hase

Eine Lok steht am Rangierbahnhof München Nord. Foto: Tobias Hase

Foto: DPA

Am Montag - zum Beginn der Streikrunde Nummer acht im Tarif-Dauerkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der GDL - folgte nun eine Experten-Anhörung im Arbeitsausschuss. Noch im Mai sind die abschließenden Beratungen geplant, so dass das umstrittene Gesetz möglicherweise schon zum 1. Juli in Kraft treten könnte.

Damit würden die Bemühungen der Gewerkschaft, ihren Einfluss bei der Bahn auf andere Berufsgruppen auszuweiten, jäh ausgebremst. Es sei denn, die GDL hat vorher Erfolg bei den Verhandlungen. Der Vorwurf Weselskys, die Bahn spiele mit ihren Angeboten auf Zeit, scheint vor diesem Hintergrund nicht ganz von der Hand zu weisen zu sein.

Nur so ist denn auch zu verstehen, weshalb die GDL nach bereits sieben Streiks nun mit dem achten und wohl längsten in der Bahn-Geschichte noch einen draufsetzt - und so jegliche Sympathie bei vielen Bahnfahrern zu verspielen droht. Auch wenn Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) jetzt auf eine Schlichtung hoffen: Sie ist derzeit unwahrscheinlich. Denn dem GDL-Chef geht es vor allem um gewerkschaftliche Strukturfragen.

Es ist daher konsequent, dass Weselsky einen entsprechenden Vorschlag des Vorsitzenden seiner Dachorganisation - Beamtenbund-Chef Klaus Dauderstädt - zurückweist. Eine Schlichtung sei nur bei Fragen wie Entgelt und Arbeitszeiten möglich, nicht bei Grundrechten.

Das in weiten Teilen der Bevölkerung als völlig unangemessen empfundene Streikverhalten der GDL bestärkt und beschleunigt die Absicht der Politik, beim Tarifeinheitsgesetz aufs Tempo zu drücken. CDU-Generalsekretär Peter Tauber sieht zwar keine Notwendigkeit, das geplante Gesetz nachzubessern. Aber: "Das ist vereinbart in der Koalition, und wir treiben das entsprechend voran."

Der Lokführergewerkschaft wird damit auch etwas ans Revers geheftet, für das sie ursächlich nicht verantwortlich ist. Der Grundsatz der 60 Jahre geltenden Tarifeinheit in Betrieben wurde 2010 vom Bundesarbeitsgericht faktisch aufgehoben. Dass in einem Betrieb fortan mehrere Tarifverträge zur Geltung kommen konnten (Tarifpluralität), verbesserte für Spartengewerkschaften wie Cockpit, Marburger Bund oder eben GDL die Möglichkeiten, ihre Sonderinteressen im Flugbetrieb, im Krankenhaus oder bei der Bahn durchzusetzen.

Unmittelbar nach dem Beschluss des Gerichts schickten sich aber die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seltener Eintracht an, gegen die angeblich den Betriebsfrieden schädigende Rechtspraxis anzugehen. Schon in der schwarz-gelben Regierung war eine Tarifeinheit im Gespräch. Die FDP wollte aber kein entsprechendes Gesetz.

CDU/CSU und SPD nahmen es in ihren Koalitionsvertrag auf. Doch seit Arbeitsministerin Nahles im vergangenen September ihren Gesetzentwurf vorstellte, zeigt sich, dass die DGB-Gewerkschaften keineswegs eine einheitliche Position mehr haben.

So steht die IG Metall, die sich um große, branchenspezifische Tarifabschlüsse kümmern muss, hinter dem Entwurf ihres Mitglieds Nahles. Verdi dagegen ist auch auf kleinere, berufsspezifische Abschlüsse - etwa für Kitas - konzentriert und lehnt das Tarifeinheitsgesetz ab.

Und auch in der Koalition sind die Positionen alles andere als einheitlich: Teilen des Wirtschaftsflügels der Union, der CSU und mittlerweile auch dem Arbeitgeberverband BDA geht das Nahles-Gesetz offenbar nicht mehr weit genug. Sie wollen bestimmte Streiks kleiner Gewerkschaften von vorneherein ausschließen und eine Regelung zur Verhältnismäßigkeit.

Die Verhältnismäßigkeit zu definieren, wäre dann ein recht konfliktträchtiges Unterfangen. Etwa: Ist der angerichtete Schaden größer als das Streikvolumen? Steht die streikende Beschäftigungsgruppe in einem angemessenen Verhältnis zur Auswirkung des Streiks? Was bedeutet Zwangsschlichtung? Für Kritiker des Gesetzes bedeutet schon der bisherige Entwurf ein Eingreifen in das Streikrecht.

Es wird voraussichtlich einige Gegenstimmen im Bundestag geben. Doch trotz dieser Gemengelage ist wohl nicht zu erwarten, dass die Koalition ihre Arbeitsministerin mit ihrem Tarifeinheitsgesetz auflaufen lässt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort