Gericht entscheidet Auch muslimische Mädchen müssen zum Schwimmen
Bonn · Schwimmunterricht in der Schule - das ist für viele Schüler ein großer Spaß. Für manche Kinder, die der Religion Islam angehören, aber nicht. Denn strenggläubigen Muslimen verbietet ihr Glaube, sich mit nackter Haut zu zeigen.
Muslime sind Menschen, die sich zum Islam bekennen. Was aber, wenn Schwimmen auf dem Lehrplan steht? Dann bestehen die Schulen meist darauf, dass jeder Schüler mitmacht. Denn sie sagen: Die Schulpflicht gilt für alle Fächer und für alle Schüler, auch für Muslime und auch im Sportunterricht.
Und es heißt: Alle Kinder sollen schwimmen lernen. Das sei wichtig, etwa falls man mal ins Wasser fällt. Es gab deswegen immer wieder muslimische Eltern, die vor Gericht gezogen sind. Damit wollten sie erreichen, dass ihr Kind beim Schwimmunterricht nicht mitmachen muss.
Eines der obersten Gerichte in Deutschland aber hat gestern entschieden: Schülerinnen, die dem Islam angehören, kann zugemutet werden, beim Schwimmunterricht mitzumachen. Sie könnten dabei einen Badeanzug tragen, der den ganzen Körper bedeckt - einen sogenannten Burkini.