Aus dem Petitionsalltag

Beleidigende Eingaben werden gar nicht erst bearbeitet (Artikel 17: Petitionsgesetz)

Berlin. (twi) Keine Chance haben im Petitionsausschuss des Bundestages solche Eingaben, die sich mit politischen Grundsatzfragen befassen; wenn sich ein Bürger etwa gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II beschweren möchte. Versteigt sich ein Petent sogar in Beschimpfungen, kann er lange auf eine Antwort warten: Beleidigende Eingaben werden gar nicht erst bearbeitet.

Bei Detailregelungen können die Ausschuss-Abgeordneten unerbittlich sein: So beschwerten sich Petenten, dass ihre Hartz-IV-Zuwendungen bei Krankenhausaufenthalten gekürzt würden um den Betrag, den die Hartz-IV-Empfänger durch die Verpflegung in dem Hospital einsparen konnten.

Der Petitionsausschuss fand heraus, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Ungerecht behandelt fühlte sich ein Ex-Soldat der DDR-Volksarmee, dem die Verletztenrente mit den Hartz-Einkünften verrechnet wurden. Einwand des Petitionsausschusses: Die Schäden müssen mit jenen der Bundeswehr gleichberechtigt behandelt werden.

Ohne Erfolg blieb ein Nachtclub-Betreiber: Dieser wollte erotische Dienstleistungen und -leisterinnen in das Vermittlungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen lassen.

Politisch bedeutend sind die 45 000 Petitionsunterschriften, die sich gegen die Nutzung von Wahlmaschinen bei den Bundestagswahlen richteten.

Der Ausschuss prüft, kann keine Einwände finden. Er warnt den Bundeswahlleiter allerdings davor, die Bedenken zu unterschätzen. Dann kommen auch die Richter am Bundesverfassungsgericht zu dem gleichen Schluss und haben die Nutzung der Wahl-Automaten für verfassungswidrig erklärt.

Und so ergeben sich vielfältige Entscheidungen für den Petitionsausschuss:

  • 880 Einwände gegen den Abriss des Palastes der Republik (abgelehnt)
  • Schadensersatz für die fehlerhafte Ausstellung von Personalausweis-Ersatzpapieren (teilweise durchgesetzt)
  • Abzug der US-Atombomben aus Deutschland (nicht weiter verfolgt).

Artikel 17 im Wortlaut

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