23-Jähriger attackiert Obdachlosen mit Messer

Was als Pöbelei am Leergutautomaten begann, endete für den 23-jährigen Albert L. (Name geändert) jetzt im Gefängnis.

23-Jähriger attackiert Obdachlosen mit Messer
Foto: dpa

Bonn. (jeo) Was als Pöbelei am Leergutautomaten begann, endete für den 23-jährigen Albert L. (Name geändert) jetzt im Gefängnis. Weil der junge Mann einen 37 Jahre alten Obdachlosen mit einem Klappmesser so schwer am Herzen verletzte, dass dieser die Attacke nur mit Glück überlebte, erhielt der Auszubildende zum Autolackierer jetzt vom Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Am 1. Februar dieses Jahres war Albert L. mit einem Kumpel - beide sollen der Bonner Graffitti-Szene angehört haben - in einem Lebensmittelgeschäft. Am Pfandautomaten kam es zu einem verbalen Streit mit dem späteren Opfer. Vor dem Geschäft eskalierte die Situation schließlich: Zunächst zerbrach der 23-Jährige eine volle Bierflasche auf dem Kopf des Obdachlosen, dann wurde der 37-Jährige von den beiden jungen Männern verprügelt.

Weil das Opfer ihn packte und festhielt, so Albert L., habe er sein Messer gezogen und einfach zugestochen. Die Folge: Während zwei Stiche am Arm des Obdachlosen landeten, traf der dritte genau in den Herzbeutel. Laut einer Ärztin hätten die Mediziner das Leben des Mannes nicht mehr retten können, wenn der Stich zwei Zentimeter tiefer eingedrungen wäre. Auch die Richterin betonte: "Es war reiner Zufall dass er die Attacke überlebt hat."

Albert L. wird seine Strafe vermutlich im offenen Vollzug verbüßen können. Sein gleichaltriger Freund wird hingegen für längere Zeit hinter geschlossenen Türen verschwinden. Bei ihm wurde das aktuelle Verfahren zwar eingestellt, allerdings nur, da er die Tat eingeräumt und auf Entschädigung für die Untersuchungshaft verzichtet hat.

Außerdem wurde eine Vorstrafe rechtskräftig: Die Jugendberufungskammer am Landgericht hatte ihn vor wenigen Wochen wegen eines Angriffs mit einer Eisenstange zu drei Jahren Haft verurteilt. Wegen seiner Drogenabhängigkeit wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

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