23-Jähriger schlug mit Wäscheständer zu

Angeklagter muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung seiner Ex-Freundin verantworten.

Bonn. Weil er seine 18 Jahre alte Ex-Freundin brutal verprügelt und ihr gedroht haben soll, sie "abzuknallen", muss sich ein 23-Jähriger seit Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor.

In der Nacht zum 16. November 2010 soll der Beschuldigte die junge Frau in deren Wohnung zu Boden getreten und ihr dann mehrfach mit dem im Flur stehenden Wäscheständer auf den Kopf geschlagen haben. Kurz darauf sei dem Opfer die Flucht aus der Wohnung gelungen.

Vor Gericht räumte der 23-Jährige den Übergriff ein. Er habe sich mit der damals 17-Jährigen versöhnen wollen und sei deshalb um 2.30 Uhr bei ihr aufgekreuzt. Als die Tür von einem Mann aufgemacht wurde, sei er "völlig durchgedreht", so seine Anwältin.

Er sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um einen neuen Liebhaber handelte. Wie es scheint, war es eine Woche zuvor zu einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den beiden gekommen. Damals soll der 23-Jährige die Wohnungstür eingetreten und mit einem Messer herumgefuchtelt haben. Als "Anzahlung auf den entstandenen Schaden" erhielt die Geschädigte am Dienstag 300 Euro von ihrem Ex-Freund.

Der Prozess muss fortgesetzt werden, da ein Freund des Angeklagten, der am Dienstag krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen konnte, zu der Alkoholisierung des Beschuldigten in der Tatnacht befragt werden soll. Eine Messung durch die Polizisten hatte lediglich 0,12 Promille ergeben.

Laut der Verteidigerin war ihr Mandant jedoch "so besoffen, dass er noch nicht einmal richtig in das Röhrchen pusten konnte". Einem Augenzeugen, der trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen war, wurde vom Amtsrichter ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro auferlegt.

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