Landgericht Bonn 25-Jähriger prellte Internetkunden - vier Jahre Haft

BONN · Sein Metier war das Internet: In Foren hat sich ein 25 Jahre alter Bonner mit Gleichgesinnten ausgetauscht und Betrügereien ausgeheckt. Jetzt hat das Bonner Landgericht den geständigen Angeklagten zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Unter anderem wurde er des Computerbetrugs sowie der Beihilfe zum Betrug und zur Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Insgesamt hatten sich vier Männer für die zwischen Dezember 2008 und Februar 2010 begangenen Taten verantworten müssen. Ein 23 Jahre alter Komplize, der ebenfalls aus Bonn stammt und zur Tatzeit Heranwachsender war, muss wegen Beihilfe zum Betrug 120 Sozialstunden ableisten und sich mit monatlich 150 Euro an der Schadenswiedergutmachung beteiligen. Gegen die zwei weiteren Beschuldigten - ein Brüderpaar aus Essen - wird der Prozess fortgesetzt.

Das Quartett hatte vor allem mit dem Verkauf nicht existierender Waren über das Internetaktionshaus Ebay mehrere hundert Käufer aus ganz Deutschland um insgesamt mehr als 30.000 Euro geprellt worden. Angeboten worden waren etwa Markenkleidung und im Weihnachtsgeschäft Spielzeug von Lego.

Bei diesen Betrugstaten hatte der 25-Jährige seinen Komplizen, den er aus einer Musikband kannte, dazu überredet, mehrere Konten bei verschiedenen Banken zu eröffnen. Auf diese waren dann die ergaunerten Gelder der geprellten Kunden geflossen.

Zudem hatten die Angeklagten die sogenannten Packstationen der Post ins Visier genommen. Mit gefälschten Kundendaten und Kreditkartennummern waren teils hochpreisige Elektronikartikel bestellt und dann an den Stationen abgeholt worden.

Mehrfach waren auch Erste-Klasse-Tickets der Bahn gefälscht und für Reisen unter anderem nach Berlin, Dresden und in die Schweiz benutzt worden. Dafür hatte sich der 25-Jährige zunächst am Fahrscheinautomaten Auskünfte ausdrucken lassen. Dann war die Beschriftung entfernt und mit dem eigenen Drucker neu aufgetragen worden.

Im beschlagnahmten Computer des Bonners hatten die Ermittler rege Diskussionen zwischen den Kriminellen entdeckt, welches Haarspray von welchem Hersteller zur Manipulation der Karten am besten geeignet sei.

Nach der Verurteilung hatten die Richter den bis dahin in Untersuchungshaft sitzenden 25-Jährigen gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Damit besteht für ihn die Möglichkeit, in den offenen Vollzug zu kommen. Diese Chance hatte er beinahe noch aufs Spiel gesetzt: In seiner Socke hatte er versucht, einen Brief eines Mithäftlings aus dem Gefängnis zu schmuggeln.

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