28 Jahre nach Auszug wollte Vermieterin Geld

Obwohl ein 75 Jahre alter Bonner seit der Scheidung im Jahr 1983 keinen Kontakt mehr zu seiner Ex-Frau hatte und sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, meldete sich die Vermieterin nach dem Tod der Frau im vergangenen Jahr bei ihm.

28 Jahre nach Auszug wollte Vermieterin Geld
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Bonn. Erfolgreich gewehrt hat sich ein 75 Jahre alter Bonner gegen die Klage einer großen Immobiliengesellschaft: Obwohl er seit der Scheidung im Jahr 1983 keinen Kontakt mehr zu seiner Ex-Frau hatte und sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, meldete sich die Vermieterin nach dem Tod der Frau im vergangenen Jahr bei ihm.

Die Forderung: Er solle vier Monatsmieten, insgesamt 2 226 Euro nachzahlen, und die Wohnung räumen. Amtsrichter Nikolaus Alvino wies die Klage als unbegründet ab. 1982 waren die Eheleute in die Wohnung in Bad Godesberg gezogen. Das Bundesvermögensamt hatte dem Ministeriumsangestellten die Wohnung zugewiesen.

Vermieterin war die sich damals noch in öffentlicher Hand befindende Wohnungsanstalt. Nach der Scheidung und dem Auszug lebte die Frau in der Wohnung und bezahlte die Miete stets von ihrem Konto. Den Auszug hatte das Bundesvermögensamt dokumentiert und ein Schreiben an die Vermieterin, das für den Mann zuständige Ministerium und das Ex-Ehepaar geschickt.

Die Auffassung der Klägerin, dass sie dieses Schreiben nicht beantwortet habe und der 75-Jährige daher nie aus dem Mietverhältnis entlassen worden sei, teilte der Amtsrichter nicht. Der Beklagte sei vielmehr "stillschweigend aus dem Mietverhältnis entlassen worden".

Falls die Immobiliengesellschaft ihn nicht aus dem Vertrag habe entlassen wollen, wäre sie laut Urteil dazu verpflichtet gewesen, dem Mann dies mitzuteilen. Doch die erste Kontaktaufnahme habe erst nach dem Tod der Mieterin stattgefunden. Es sei widersprüchlich, erst 28 Jahre lang alles kommentarlos hinzunehmen und dann plötzlich Forderungen zu stellen.

Aktenzeichen AG Bonn 201 C 34/11

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