38-Jähriger missbraucht vier Kinder

Nach umfassendem Geständnis kommt er mit vier Jahren Haft davon

Bonn. Der Mann auf der Anklagebank hat seine kleinen Opfer nicht nur nachhaltig traumatisiert, er hat ihnen auch den Halt durch den Familienverbund genommen, denn der ist seitdem hoffnungslos zerstritten.

Und entsprechend sind die Reaktionen der Angehörigen beider Lager im Zuschauerraum, als die Jugendschutzkammer ihr Urteil verkündet: Wegen acht Fällen von teils besonders schweren sexuellen Missbrauchs von drei Kindern wird der 38-jährige Familienvater zu vier Jahren Haft verurteilt.

Und Kammervorsitzender Theo Dreser stellt klar: Hätte der Mann nicht ein so umfassendes Geständnis abgelegt, das den Opfern die Vernehmung im Prozess ersparte, wäre die Strafe erheblich höher ausgefallen. Es war ein sehr enger Familienverbund, in den der Angeklagte 1990 aufgenommen wurde, als er seine Frau kennenlernte.

Die hatte noch sehr kleine Schwestern, und sie und der Angeklagte kümmerten sich mit um die vaterlosen Mädchen. Als das Ehepaar eines Nachts im Jahr 1991 die siebenjährige Beate (Name geändert) hütete, verging sich der Angeklagte erstmals an dem Kind. Er tat es in der Folgezeit immer wieder, bis Beate ihn aufforderte, sie in Ruhe zu lassen.

Statt an ihr vergriff er sich an Beates siebenjährigem Freund, mit dessen Eltern die ganze Familie befreundet war. Auch der Junge wehrte ihn ab, sprach mit Beate darüber, und die bat ihn inständig zu schweigen, damit nicht die ganze Familie zerbreche und die kleine Tochter des Angeklagten wie sie selbst ohne Vater aufwachsen müsse.

Den Angeklagten ließ Beate beim Leben seiner Tochter schwören, es nie wieder zu tun. Er ließ diese beiden Kinder in Ruhe - und verging sich 2006 an seiner Patentochter - und erklärte ihr: "Du brauchst das. Das tut Kindern gut." Das Mädchen aber sprach mit seiner Mutter, die alarmierte die Polizei, und auch die früheren Fälle kamen ans Licht.

Im Prozess gab der Vater von drei Kindern auch den Missbrauch einer weiteren kleinen Schwester seiner Frau von 2000 zu, der nicht angeklagt werden konnte: Das Opfer war für eine Aussage zu traumatisiert. Weil das Gericht weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr sieht, setzt es den Haftbefehl außer Vollzug.

Der Angeklagte, der am Schluss um Hilfe bat, bleibt nun bis zum Haftantritt frei - unter Auflagen: Er muss zu seinen Eltern ziehen, sich sofort in Therapie begeben, darf sich Kindern nicht mehr nähern und mit seinen eigenen nur in Anwesenheit von Erwachsenen zusammen sein. Beide Familienlager machen aus ihrer Empörung kein Hehl.

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