Diebstahl und Beleidigungen 50-jähriger Obdachloser steht in Bonn erneut vor Gericht

Bonn · Wegen mehrfachem Diebstahl und Beleidgungen steht ein 50-jähriger Obdachloser in Bonn erneut vor Gericht. Dem psychisch kranken Bonner droht nun die Unterbringung in der Psychiatrie.

 Symbolbild.

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Foto: dpa-tmn/David-Wolfgang Ebener

Warum die „ollen Kamellen“ denn erneut verhandelt würden, wollte der Angeklagte von seiner Anwältin wissen: Seit Mittwochmorgen muss sich der 50-Jährige nämlich bereits zum zweiten Mal wegen diverser Delikte vom Diebstahl bis zur Beleidigung vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der Obdachlose war in einem ersten Verfahren im Herbst 2020 freigesprochen worden, weil er aufgrund einer schizophrenen Erkrankung als schuldunfähig galt. Auch eine zur Debatte stehende dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus war vorerst vom Tisch. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft aber Revision eingelegt und der Bundesgerichtshof hob daraufhin das erstinstanzliche Urteil in zehn der elf Anklagepunkte auf.

Vorkommnisse sind im Grundsatz unumstritten

Nun muss sich der Angeklagte also erneut für die im Grundsatz unstrittigen Vorkommnisse verantworten. Neu hinzugekommen sind außerdem zwei weitere Anklagen wegen eines Angriffs auf eine Pflegekraft in der Bonner Uniklinik und eines Wohnungseinbruchs in Zülpich. Die meisten der Vortaten waren nicht besonders dramatisch, und auch der entstandene Schaden war eher gering: So hatte der Angeklagte zum Beispiel in einem Fall eine offen stehende Tür genutzt, um sich an einem Hotelbuffet erst den Bauch vollzuschlagen und sich dann zum Schlafen in eines der Zimmer zu legen.

Entwaffnende Naivität des Angeklagten

Wie bereits im ersten Verfahren fiel der in Rio de Janeiro als Sohn deutscher Auswanderer geboren Mann auch in der aktuellen Verhandlung durch eine entwaffnende Naivität auf: „Herr Richter, was ich tatsächlich dringend bräuchte, wäre eine Unterkunft“, ließ der offenbar erneut wohnungslose Angeklagte den Vorsitzenden der 10. Großen Strafkammer wissen. Davon, dass der Angeklagte die Taten krankheitsbedingt im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, ist auch die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Anklage befürchtet aber offenbar, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist also die dauerhafte Unterbringung des 50-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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