Prozess in Bonn 50-Jähriger soll zwei Inder nach Deutschland eingeschleust haben

BONN · Eine mehrjährige Haftstrafe droht einem 50 Jahre alten Mann aus Sankt Augustin. Der einschlägig Vorbestrafte muss sich seit Mittwoch vor dem Bonner Landgericht für das Einschleusen von Ausländern verantworten.

Dem gebürtigen Inder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wird vorgeworfen, zwei Inder aus ihrer Heimat in eine Bonner Wohnung gebracht zu haben. Anschließend wollten die Männer offenbar weiter nach Großbritannien.

Die Richter stehen nun vor einem schwierigen Weg der Wahrheitsfindung. Der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte bestritt gestern vehement, der gesuchte Schleuser zu sein. Er will die 31 und 33 Jahre alten Männer überhaupt nicht kennen.

Laut Anklage wurden die beiden Inder im Herbst 2011 nach Deutschland geschleust. Der Augustiner soll ihnen Reiseunterlagen sowie Flugtickets besorgt und mit ihnen geflogen sein. Der 50-Jährige behauptete, dass er in den vergangenen Jahren gar nicht mehr in Indien gewesen sei. Dies könne das Gericht doch an seinem Reisepass feststellen.

Wie sich am ersten Prozesstag herausstellte, scheint im Tatzeitraum nur der 31-Jährige eingeschleust worden zu sein. Er soll dafür 12.000 Euro an den Schleuser bezahlt haben. Der 33-Jährige war hingegen bereits 2004 nach Deutschland gekommen, um dann weiter nach England zu reisen. 2011 wurde er dort allerdings erwischt und an Deutschland überstellt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 33-Jährige dann mehrfach mit der Hilfe des Angeklagten versucht hat, auf illegalen Wegen und gegen die Zahlung mehrerer tausend Euro wieder nach England zu seiner Familie zu kommen - was ihm letztendlich wohl auch gelungen ist. Wo genau er derzeit ist, scheint jedoch niemand zu wissen.

Nach einer Festnahme in der französischen Hafenstadt Cherbourg soll er jedoch den Namen des Schleusers, dessen Spitznamen und dessen Handynummer herausgerückt haben. Nach dem ersten gescheiterten Versuch soll es einen zweiten Versuch gemeinsam mit dem 31-Jährigen gegeben haben - der wiederum in der Obhut der französischen Polizei endete.

Genau dies hatte der 31-Jährige, der zurzeit als Asylbewerber in Warendorf registriert ist, der Polizei so bestätigt. Nun im Prozess wollte der Zeuge davon nichts mehr wissen: Er habe den Mann auf der Anklagebank noch nie gesehen. Der Schleuser sei jemand anderes gewesen.

Den 33-Jährigen habe er im Februar 2012 zufällig auf einem Pariser Bahnhof getroffen. Von dort sei man gemeinsam weiter nach Cherbourg gefahren. Dazu der Vorsitzende Richter: "Einen solchen Blödsinn habe ich noch nie gehört." Der Prozess wird fortgesetzt.

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