51-Jähriger soll Scheiben beschädigt haben

Angeklagter (51) erhielt vom Bonner Amtsgericht einen "Freispruch zweiter Klasse".

Bonn. Zu einem "Freispruch zweiter Klasse", so der Strafrichter, kam es am Dienstag vor dem Bonner Amtsgericht. Ein 51 Jahre alter Angeklagter musste sich wegen vierfacher vorsätzlicher Sachbeschädigung verantworten, nachdem er von einem Kunden und Mitarbeiterinnen des Berkumer Einkaufszentrums in Wachtberg angezeigt worden war.

Auf dem dortigen Parkplatz hatte der Bonner im vergangenen Sommer für eine Firma gearbeitet, die Autoscheibenreparaturen nach Steinschlägen anbietet. Doch am 10. August kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem 36 Jahre alten Berufssoldaten. Der Zeuge hatte nach eigenen Angaben gesehen, wie sich der Angeklagte mit einem Gegenstand in der Hand über die Frontscheibe seines Autos gebeugt hatte. Einen Schlag auf die Scheibe hatte er nicht gesehen.

Bei der sofortigen Kontrolle habe er jedoch gesehen, dass die Scheibe beschädigt war. Da er das Auto kurz zuvor gewaschen habe und "alle Macken" an seinem Fahrzeug kenne, stand für den Zeugen fest: Der Angeklagte hat das Auto beschädigt, um so an Kunden zu kommen.

Daraufhin bat der Zeuge in dem Supermarkt darum, dass die Polizei gerufen wird. Die Beamten erschienen auch. Allerdings fanden sie im Auto des 51-Jährigen keinen verdächtigen Gegenstand - der Zeuge hatte angegeben, dass der Verdächtige etwas in sein Auto geworfen habe.

Drei Frauen, die in dem Einkaufszentrum arbeiten, kontrollierten nach diesem Vorfall ihre Autos - und stellten ebenfalls Beschädigungen fest. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der seit September nicht mehr für die Firma arbeitet, wies jegliche Schuld von sich. Der Richter musste den Angeklagten schließlich - wie von der Staatsanwältin beantragt - freisprechen.

Es gebe zwar eine "seltsame Häufung von Beschädigungen an diesem Tag", so dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass Neukunden akquiriert werden sollten. Doch die Tatsache, dass kein Zeuge den Angeklagten bei einer Beschädigung gesehen hatte und kein Schlagwerkzeug gefunden wurde, machte eine Verurteilung unmöglich.

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