57-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Hammerattacke auf Ehefrau

Täter und Opfer erleichtert über mildes Urteil

57-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Hammerattacke auf Ehefrau
Foto: dpa

Bonn. Die Erleichterung ist dem Mann auf der Anklagebank anzusehen - genauso wie seinem Opfer: Der 57-Jährige, der in der Nacht des 22. Dezember 2007 mit einem Hammer immer wieder auf den Kopf seiner Ehefrau einschlug, wird vom Schwurgericht nicht wie angeklagt wegen versuchten Totschlags verurteilt, sondern kommt wegen gefährlicher Verletzung mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon - wie auch von der Staatsanwältin beantragt.

Seine Frau, die ihm als Nebenklägerin gegenübersitzt, lächelt zufrieden. Ihrem Auftritt im Prozess hat es der Angeklagte zu verdanken, dass er nach sechs Monaten U-Haft nun als freier Mann das Gericht verlassen kann.

Denn zur allgemeinen Überraschung machte die 56-Jährige als Zeugin von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Und so konnte das Gericht nicht endgültig klären, wie ihr Mann in jener Nacht auf sie losgegangen war, ob er ihr tatsächlich mit dem Tode gedroht hatte, was sie später selbst als Lüge bezeichnet hatte, und wie er mit dem Hammer zugeschlagen hatte.

Fest steht nur, wie Schwurgerichtsvorsitzender Udo Buhren nun erklärt: Die 56-Jährige hatte zahlreiche Verletzungen, allein vier am Hinterkopf, die der Rechtsmedizinerin zufolge von dem Hammer verursacht wurden, jedoch allesamt nicht lebensgefährlich waren.

Der 57-Jährige selbst, der seit seiner Jugend an Diabetes leidet und seit Jahren auch psychisch krank ist, konnte sich im Prozess kaum noch an die Tat erinnern. Sein Sohn, der direkt nach der Tat mit ihm gesprochen hatte, schilderte dem Gericht: Sein Vater habe einen unterzuckerten und desorientierten Eindruck gemacht.

Fest steht für das Gericht auch: Das Ehepaar hatte seit dem Tod des ältesten Sohnes 2006 immer häufiger Streit, der zu Tätlichkeiten führte und die Polizei auf den Plan rief. Dazu erklärte die Schwiegertochter als Zeugin: Die Schwiegermutter habe wegen jeder Kleinigkeit die Polizei gerufen.

Als die 57-Jährige am Ende hört, dass das Gericht ihrem Mann auferlegt, 1 800 Euro Buße an das Bonner Frauenhaus zu zahlen, verschwindet das Lächeln von ihrem Gesicht.

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