Es geht um 145,30 Euro 80-Jähriger in Schweden soll für Fitness in Bonn zahlen

BONN · Zunächst war der ehemalige 80 Jahre alte Bonner mit Wohnsitz in Schweden nur überrascht über die Post aus Deutschland: Ein Inkassobüro forderte ihn auf, den Beitrag für eine angeblich 2009 abgeschlossene Mitgliedschaft in einem Bonner Fitnessstudio samt Gebühren in Höhe von 145,30 Euro zu zahlen.

Doch der Spaß hörte für den Mann endgültig auf, wie er dem GA aus Schweden schrieb, als die Inkassofirma auch nach seinem Widerspruch nicht nachgab. Dabei hatte der 80-Jährige dem Inkassobüro in einem Brief, der dem General-Anzeiger vorliegt, mitgeteilt: "Ich habe in Bonn seit über 50 Jahren nicht mehr gewohnt. Bei meinen seltenen Besuchen reicht meine Zeit nicht, um mir Trainingsmöglichkeiten zu suchen. Und mit meinem Geburtsjahr 1932 ist man auch weniger an körperlichen Aktivitäten interessiert."

Doch die Forderungen des Inkassobüros, die der Mann aus Schweden seinem Schreiben an den GA beilegte, wurden immer drängender. Ihm wurde ein gerichtliches Mahnverfahren angekündigt mit den drohenden Worten: "Werfen Sie dieses Schreiben nicht einfach in den Papierkorb. Wir hoffen, Sie gehören nicht zu den gleichgültigen und hartnäckigen Schuldnern, die es auf ein gerichtliches Mahnverfahren und nach Erwirken eines rechtskräftigen Titels auf Pfändung, eidesstattliche Versicherung und Eintragung im öffentlich zugänglichen Schuldnerregister ankommen lassen." Der frühere Poppelsdorfer widersprach der Forderung erneut und wandte sich an den GA, um andere zu warnen.

Eine Klärung der ganzen Geschichte war trotz aller Bemühungen nicht möglich: Anfragen des GA bei der Bonner Filiale der Fitnessclubkette, dem der 80-Jährige angeblich beigetreten war, liefen genauso ins Leere wie bei dem Inkassobüro. Beim Bonner Fitnessclub wollte man sich zu dem Fall nicht äußern und verwies an die Zentrale, wo jedoch niemand zu erreichen war. Eine Erfahrung, die auch der 80-Jährige dem GA geschildert hatte. Und bei dem Inkassobüro verweigerte man bei einem zweiten Anruf jede Auskunft, nachdem man das erste Telefonat abgebrochen hatte.

Bei der Verbraucherzentrale in Bonn hat man es tagtäglich mit Fällen von unberechtigten Forderungen zu tun, wie Beraterin Manuela Dorlaß erklärt. Sie rät allen Betroffenen: der Forderung sofort widersprechen und einen Nachweis für den angeblich abgeschlossenen Vertrag verlangen. Und das alles unbedingt mit Einschreiben per Rückschein. Allen, die unsicher sind, empfiehlt die Beraterin: "Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, denn dafür sind wir da."

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