Am Tag der Abreise begann der Ärger

Ein schmerzhaftes Ende nahm ein Türkei-Urlaub im vergangenen Mai für eine heute 77 Jahre alte Frau: In ihrem Hotel in Kemer rutschte sie aus und stürzte so unglücklich, dass sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog. Sie wurde sofort in eine Privatklinik gebracht und dort am darauf folgenden Tag operiert.

Am Tag der Abreise begann der Ärger
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Bonn. Ein schmerzhaftes Ende nahm ein Türkei-Urlaub im vergangenen Mai für eine heute 77 Jahre alte Frau: In ihrem Hotel in Kemer rutschte sie aus und stürzte so unglücklich, dass sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog. Sie wurde sofort in eine Privatklinik gebracht und dort am darauf folgenden Tag operiert.

Um die Mutter möglichst schnell zurück in die Heimat zu bekommen, organisierte der Sohn einen Rückflug mit Begleitung durch Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes für den 17. Mai. Doch an diesem Tag begann der Ärger erst richtig: Als der Krankenwagen vor der Tür stand und das Flugzeug bereits wartete, soll die in Bonn lebende Schwiegertochter der Verletzten von der Klinik dazu aufgefordert worden sein, ein Schuldanerkenntnis in Höhe von mehr als 23 000 Euro für die fünftägige Behandlung zu unterschreiben.

Laut Krankenhaus bestätigte die Frau, für die angefallenen Kosten einzustehen und die Rechnung bis Anfang Juli zu begleichen. Offenbar hatte die gesetzlich versicherte 77-Jährige keine private Zusatzversicherung. Zurück in Bonn schaltete die Schwiegertochter einen Anwalt ein und zahlte erst einmal nicht. Der Grund: Sie warf der Klinik ein sittenwidriges Vorgehen vor.

Erst als alles zum Abtransport der Schwiegermutter bereit gestanden habe, sei sie von der Klinik plötzlich aufgefordert worden, das Schriftstück zu unterschreiben. Als sie sich zunächst weigerte, habe eine Dolmetscherin übersetzt, dass man die Schwiegermutter ansonsten nicht gehen lasse. Falls nicht unterschrieben werde, bekomme der Ambulanzwagen einfach nicht den für einen Transport erforderlichen medizinischen Bericht ausgehändigt.

Vor der 9. Zivilkammer des Bonner Landgerichts versuchte das zu einem türkischen Klinikverbund gehörende Krankenhaus daraufhin, das Geld aufgrund des unterschriebenen Schuldanerkenntnisses von der Tochter der Patientin einzuklagen. Zwar sahen die Richter, dass bei der Klägerin ein berechtigtes Interesse an einer finanziellen Absicherung bei der Behandlung von Touristen besteht.

Allerdings sei vor allem der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Abflugstermin und der Aufforderung, das Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, doch auffällig. Eine endgültige Entscheidung, ob es sich um ein sittenwidriges Vorgehen gehandelt hat, musste die Kammer allerdings nicht fällen. Beide Seiten akzeptierten den vorgeschlagenen Vergleich, dass 12 500 Euro an die Klinik gezahlt werden - wohl hauptsächlich von der Versicherung der 77-Jährigen, nach deren Meinung für die erbrachten Leistungen etwa 10 000 Euro erstattungswürdig waren.

Offenbar müssen sich immer wieder kranke Touristen mit den Krankenhäusern der Kette herumschlagen. Im August 2010 hatte das ZDF-Magazin Frontal 21 unter dem Titel "Erkrankt und abgezockt" über angeblich "betrügerisch überhöhte" Rechnungen und Behandlungsfehler berichtet.

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