Amokläufer von Bonn ist schuldunfähig

Attacke gegen Autofahrerin, junge Mutter und drei Männer

Bonn. Der Amoklauf eines früheren Artisten und Clowns beschäftigt die Bonner Justiz: Am 27. Juli attackierte und bedrohte der 45-jährige Familienvater auf einer Straße in Mehlem innerhalb kürzester Zeit eine Autofahrerin, eine junge Mutter und ihr Kind und drei Männer. Zwei Tage zuvor hatte er auf der A 3 einen Reisebus von der Straße gedrängt - und später erklärt: Er habe den Bus fotografieren wollen.

Wie die Staatsanwaltschaft nun feststellt, ist der frühere Artist, der 1989 mit einem Zirkus aus Nordafrika auf Europatournee ging und 1990 mit seiner Familie in Bonn sesshaft wurde, wegen einer schweren Psychose nicht schuldfähig. Doch weil er laut Gutachter gefährlich ist, beantragt die Staatsanwaltschaft nun seine Unterbringung.

Laut Antragsschrift fing alles damit an, dass er am 23. Juli grundlos einen Bekannten schlug. Am 25. Juli wurde es auf der Autobahn richtig gefährlich: Der 45-Jährige drängte mehrfach einen Reisebus von der Fahrbahn auf den Standstreifen. Und am 27. Juli lief er in Mehlem Amok: Abends gegen 11.20 Uhr schlug er einem Makler, der Am Nippenkreuz ein Haus fotografierte, die Brille von der Nase.

Dann sprang er vor ein Auto, zwang die Fahrerin zur Vollbremsung und forderte von ihr Geld und Autoschlüssel. Als die Frau sich weigerte, würgte er sie, nahm sich selbst Portemonnaie und Schlüssel und ging. Als die Frau hinter ihm her lief und ihr Eigentum zurückforderte, schlug er sie mit der Faust ins Gesicht, packte sie an den Haaren, schleifte sie zu einem geparkten Auto und schlug ihren Kopf mehrfach auf die Motorhaube.

Dann rannte er zu einer Mutter mit Kinderwagen, drohte ihr mit dem Tode, falls sie die Polizei alarmiere, würgte auch sie, schlug ihr auf den Kopf und nahm ihr das Kind weg. Ein Passant, der ihr zu Hilfe eilte, erhielt ebenfalls mehrere Faustschläge, bevor der 45-Jährige weiterrannte in die Rüdigerstraße, wo ein Mann sein Auto reparierte. Dem schlug er mit einem Hammer zweimal auf den Kopf, brach dann in ein Haus ein und versteckte sich unter einem Bett, bis die Polizei ihn hervor holte.

Obwohl der mehrfach wegen aggressiven Verhaltens vorbestrafte Mann, laut Gutachter gefährlich und nur bedingt krankheitseinsichtig ist, ist er bis zum Prozess auf freiem Fuß: Denn der Sachverständige geht bisher auch davon aus, dass der Kranke ambulant unter Kontrolle zu halten ist. Demnächst muss das Landgericht entscheiden, ob er untergebracht werden muss oder auf Bewährung draußen bleiben kann.

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