Fall Mehmet Kösürenbars Auch OLG lehnt Anklage wegen Verjährung ab

BONN · Mehmet Kösürenbars wird sich für seine bewaffnete Flucht aus einem Streifenwagen vor 14 Jahren nicht vor Gericht verantworten müssen. Der Mann, der die Polizei 1998 in peinliche Erklärungsnot brachte, bleibt damit unbestraft. Denn am Mittwoch entschied das Kölner Oberlandesgericht (OLG): Das Bonner Landgericht hat zu Recht die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Kösürenbars wegen Verjährung abgelehnt.

Die Beschwerde der Bonner Staatsanwaltschaft gegen diese Ablehnung wies das OLG zurück. Damit bleibt wohl für immer ungeklärt, wie der seinerzeit für die Duisburger Polizei als V-Mann tätige Straftäter Mehmet Kösürenbars am 1. April 1998 im Streifenwagen an eine Waffe gelangen und fliehen konnte.

Erst im Februar wurde die Bonner Staatsanwaltschaft seiner habhaft und klagte ihn wegen Geiselnahme an, weil er damals auf der Flucht einen Autofahrer mit Waffengewalt gezwungen hatte, ihn nach Meckenheim zu fahren. Doch die für den Fall zuständige 1. Große Bonner Strafkammer lehnte die Eröffnung des Verfahrens aus Rechtsgründen ab.

Denn, so die Begründung des Gerichts: Eine Verurteilung des heute 42-Jährigen ist höchst unwahrscheinlich, weil dessen Tat nicht wie angeklagt als Geiselnahme zu bestrafen sei. Laut Bundesgerichtshof sei es keine Geiselnahme, wenn das Tatopfer zwar zu einer Handlung oder Duldung genötigt werde, der Täter hierdurch aber keinen zusätzlichen Vorteil erreiche.

Und alle anderen möglichen rechtlichen Bewertungen dieser Straftat wie zum Beispiel Nötigung führten zu keiner Verurteilung, da sie verjährt seien, genauso wie alle anderen von Kösürenbars auf seiner Flucht begangenen Taten. Geiselnahme aber verjährt erst nach 20 Jahren.

Am 1. April 1998 wurde Kösürenbars vom Amtsgericht, wo ihm wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs der Haftbefehl verkündet worden war, zum damaligen Polizeipräsidium an der B9 gebracht. Im Streifenwagen richtete er eine scharfe Waffe auf die Polizisten, flüchtete und zwang einen Autofahrer mit der vorgehaltenen Pistole, ihn nach Meckenheim zu fahren.

Trotz eines Großaufgebots der Polizei entkam Kösürenbars aus einer Obstplantage und floh in die Türkei. Kösurenbars behauptete 1999 in einem WDR-Interview, die Waffe habe er von einem Kripobeamten erhalten, den er in der Hand gehabt habe.

Nun gab das OLG den Bonner Kollegen Recht, wie OLG-Sprecherin Stefanie Rüntz erklärte. Gleichzeitig wies der 2. Strafsenat laut Rüntz auch eine Beschwerde von Kösürenbars zurück: Der hatte Entschädigung für die erlittene Auslieferungshaft verlangt.

Diesen Antrag hatte das Bonner Gericht zurückgewiesen, da eine Verurteilung nur an der Verjährung scheitere. Dass es zu einer Verzögerung des Auslieferungsverfahren gekommen sei, habe sich Kösürenbars sich selbst zuzuschreiben, so das Gericht: "Schließlich entzog er sich der Verfolgung damals durch Flucht."

Ein Rechtsmittel gegen den Beschluss ist nicht möglich.

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