Aufstand gegen die Gestaltungssatzung

Einzelhändler in der Friedrichstraße wehren sich gegen "Gleichmacherei". Sie wollen Ware auch draußen präsentieren.

Aufstand gegen die Gestaltungssatzung
Foto: privat

Bonn. 42 Einzelhändler und Hauseigentümer der Friedrichstraße proben den Aufstand gegen die seit Dezember geltende Gestaltungssatzung für die Fußgängerzone in der Innenstadt.

In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch fordert die ISG Immobilien- und Standortgemeinschaft Friedrichstraße Bonn mehr Gestaltungsfreiheit für ihre Straße. Konkret geht es den Geschäftsleuten darum, weiterhin ihre Ware auf der bis zu 15 Meter breiten Flaniermeile präsentieren zu können.

Die Werbe- und Gestaltungssatzung
für die Innenstadt Die im Dezember vom Stadtrat verabschiedete Werbe- und Gestaltungssatzung dient als Instrument der Stadtplanung, um die Fußgängerzone attraktiver zu gestalten. Schon 2002 wurde für die Sternstraße und die Wenzelgasse eine entsprechende Satzung erlassen. Die nun auf die anderen Straßen der Fußgängerzone ausgedehnte Satzung regelt unter anderem, wie Fassaden auszusehen haben. So muss die Gestaltung des Erdgeschosses zu den oberen Etagen passen. Geregelt ist auch, welche Form von Werbung an der Fassade angebracht werden darf und wie Einzelhändler ihre Waren vor dem Geschäft präsentieren dürfen. Auch für Gastronomen gibt es Vorschriften, die beispielsweise die Art der Bestuhlung regeln.Die Satzung hingegen erlaubt Warenpräsentation nur auf einem maximal 1,20 Meter breiten Streifen an den Schaufenstern entlang.

"Ziel unseres Vereins ist es, die Friedrichstraße zu einer eigenen Marke zu entwickeln", sagt ISG-Sprecher Martin Schmid. Die Gestaltungssatzung bedeute jedoch Gleichmacherei. "Wir wollen eine Individualität auf hohem Niveau beibehalten", pflichtet ihm Einzelhändlerin Petra Amtenbrink bei.

Daher fordere die ISG eine Experimentierklausel für eine begrenzte Zeit und einen Gestaltungsbeirat, um eine individuelle Gestaltung der Friedrichstraße abzustimmen.

Schmid betonte den besonderen Boulevardcharakter der Straße, der sich aus der Tatsache ergebe, dass es dort bis auf eine Ausnahme nur inhabergeführte Geschäfte gebe. Vom Verein City-Marketing und vom Einzelhandelsverband fühlt sich die ISG im Stich gelassen.

City-Marketing-Geschäftsführer Markus Fußhöller widersprach am Dienstag auf GA-Anfrage diesem Eindruck. Es sei richtig, dass sein Verein die Satzung grundsätzlich für richtig halte. Er sieht aber auch die Notwendigkeit weiterer Gespräche mit der Stadt, um Erfahrungen mit der Satzung auszuwerten und eventuell Korrekturen vorzunehmen.

Michael Isselmann vom Stadtplanungsamt bestätigte dem GA, ein solcher Konsultationsprozess sei vorgesehen. Es gebe in der Satzung in dem Sinne eine Experimentierklausel, dass man Vorschriften nachjustieren könne. Das bedeute aber nicht, dass ganze Bereiche, auch Straßen ausgeklammert werden sollen.

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