Azubi des städtischen Tiefbauamts fehlt ständig und fliegt raus

Stadt zieht Rauswurf doch noch zurück und willigt in Vergleich ein

Bonn. Kleine Kinder, kleine Sorgen. Große Kinder, große Sorgen: Dass diese Volksweisheit nicht aus der Luft gegriffen ist, wurde am Freitag bei einer Verhandlung im Arbeitsgericht vor der vierten Kammer nur allzu deutlich.

Ein Azubi des städtischen Tiefbauamtes hatte Kündigungsschutzklage eingereicht, weil ihn die Stadt Bonn fristlos entlassen hatte. Die Vertreterin der Stadt erläuterte die Hintergründe: Seit mehr als einem Jahr gebe es ständig Ärger mit dem jungen Mann, weil er häufig fehle, doch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oftmals gar nicht oder viel zu spät seiner Ausbildungsleiterin vorlege.

Sie habe zahlreiche Gespräche mit ihm geführt, stets ohne Erfolg. Selbst eine Abmahnung habe nichts genutzt. Dabei handle es sich bei dem Kläger nicht um einen Schulabgänger, sondern immerhin um einen 26-Jährigen, der es eigentlich besser wissen müsste, sagt die städtische Vertreterin.

Das böse Erwachen kam mit der fristlosen Kündigung. Die hatte vor allem die Mutter des Klägers aufgeschreckt, berichtet seine Anwältin. Kurz vor der Verhandlung habe die Mutter sie darüber informiert, ihr Sohn leide unter einer Suchterkrankung und sei deshalb so unzuverlässig gewesen. Er wolle sich aber bessern, nächste Woche gehe er in eine Klinik.

Auch wenn sie die Haltung der Stadt durchaus nachvollziehen könne, so bat die Anwältin um die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses. "Gehen Sie davon aus, die fristlose Kündigung ist bei meinem Mandanten angekommen", versicherte sie, immerhin habe er deswegen die Zwischenprüfung nicht ablegen können.

Nachdem auch der Richter unter Verweis auf das Berufsbildungsgesetz deutlich gemacht hatte, eine fristlose Kündigung sei in dem Fall wohl eine recht harte Sanktion, willigt die Stadt in einen Vergleich ein. Der Azubi erhält eine zweite Chance, verpflichtet sich, Krankmeldungen künftig pünktlich abzugeben und zahlt 300 Euro an die Stadt.

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