Brandstiftung Am Nippenkreuz 31-Jähriger zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Bad Godesberg · Nach zwei Brandstiftungen in der Siedlung Am Nippenkreuz ist der Prozess vor dem Bonner Landgericht abgeschlossen. Der Täter soll zwei Jahre seiner Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen.

In der Eckwohnung im zweiten Stock brach im März 2022 das Feuer aus. Es war Brandstiftung.

In der Eckwohnung im zweiten Stock brach im März 2022 das Feuer aus. Es war Brandstiftung.

Foto: Silke Elbern

Wegen zweier Brandstiftungen in der Siedlung Am Nippenkreuz in Mehlem hat das Bonner Landgericht am Freitag einen 31-Jährigen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei Jahre davon wird er wegen seiner Alkoholsucht in einer Entziehungsanstalt verbringen.

Möglicherweise waren die Taten Hilferufe, denn der Mann hat laut Schilderung der Kammervorsitzenden Isabel Köhne ein besonderes Schicksal: Er wurde in Rumänien als Mädchen geboren, lebte dort fünf Jahre in einem Kinderheim, bis er von einem Ehepaar aus Deutschland adoptiert wurde. Zunächst schien alles glatt zu gehen, er machte in Neustadt/Wied den Hauptschulabschluss, schaffte dann aber keine Berufsausbildung.

Es entwickelte sich eine Borderlinestörung, er verletzte sich selbst mit einem Messer, hörte Stimmen, die ihm Befehle erteilten. Ab 2009 konsumierte er Cannabis, ab 2014/15 griff er zu Whiskey und Bier, trank davon täglich zwei bis drei Liter. 2018 vollzog er die Geschlechtsumwandlung. Die OP sei nicht ohne Komplikationen verlaufen, so das Gericht, vor allem kostete sie Geld, so dass der Absturz ins soziale Aus nicht mehr aufzuhalten war.

Die Stadt wies dem Mann 2021 eine Sozialwohnung in der Vebowag-Siedlung Am Nippenkreuz zu. Hier hätten Alkohol und Zigaretten seinen Tagesablauf bestimmt, sagte die Richterin. Seine Wohnung vermüllte immer mehr, er wollte raus, und zwar mit rabiaten Mitteln. Am Vormittag des 2. Juni 2022 zündete er sein Bett an, durch das Feuer platzte Putz von den Wänden, eine Scheibe zerbarst. Die Feuerwehr löschte den Brand schnell, doch die Räume waren durch Rauch und Ruß unbewohnbar geworden.

Im Nachbarhaus bezog er eine andere Wohnung, die der Messie erneut verkommen ließ, und wieder wollte er raus: „Diesmal nehme ich Benzin“, kündigte er einer Nachbarin an, die darüber nur den Kopf schüttelte. Der 31-Jährige steckte Wäsche in Brand, zwei Hausbewohner mussten wegen Verdachts auf Rauchvergiftung behandelt werden. Noch am Tatort wurde der Betrunkene, der 2,45 Promille Alkohol im Blut hatte, festgenommen. Er habe die Feuer wegen des Alkohols im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gelegt, hieß es im Urteil. Es ist bereits rechtskräftig.

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