Prozess vor dem Bonner Amtsgericht 50-Jähriger legt nach Urteil Berufung ein

Bonn · Der Streit um riskantes Überholmanöver wird vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt. Zwei Polizisten in zivil haben einen Busunternehmer am Steuer beobachtet. Doch der will es nicht gewesen sein.

 Das Bonner Amtsgericht an der Wilhelmstraße.

Das Bonner Amtsgericht an der Wilhelmstraße.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Wagen vor ihm war viel zu langsam: Zwar fuhr der VW Beetle korrekt mit Tempo 50 auf der Pützchens Chaussee; aber der 50-jährige Inhaber eines Busunternehmens hatte an diesem Samstag keine Geduld: In seinem Citroën C4 überholte er wild gestikulierend das angeblich schleichende Fahrzeug und schnitt beim Einscheren den Volkswagen, was die Fahrerin mit Lichthupe wiederum kommentierte. Damit nicht genug: Jetzt bremste der Unternehmer ohne erkennbaren Grund bis zum völligen Stillstand seines Autos – und nötigte damit die VW-Fahrerin ebenfalls in die Eisen zu treten. Dann gab der Mann Vollgas, schaute sich beim Abbiegen noch einmal grinsend nach der Verfolgerin um – und rauschte ab.

Was der Busunternehmer an diesem 13. April 2019 nicht ahnte: In dem von ihm genötigten Beetle saßen zwei Polizeibeamte in Zivil. Da sie nicht im Einsatz waren, hatten sie den uncharmanten Autofahrer nicht weiter verfolgt, sondern sich sein Kennzeichen notiert. Der 50-Jährige jedoch, im Präsidium vorgeladen, beteuerte seine Unschuld: An dem Tag habe er seinen privaten Citroën einem Mitarbeiter, einem Pakistani, geliehen, damit dieser rechtzeitig am Einsatzort als Busfahrer sein kann. Daraufhin bekam der Pakistani einen Strafbefehl über 2400 Euro.

Die beiden Polizeibeamten jedoch, die sich das grinsende Gesicht des Fahrers gut eingeprägt hatten, erklärten einhellig: Der Fahrer des Citroëns war niemals ein Pakistani, vielmehr hatte er ein „sehr markantes“, vor allem auch europäisches Gesicht. Damit landete der Unternehmer auf der Anklagebank – nicht nur wegen Nötigung, sondern auch wegen falscher Verdächtigung. In dem Prozess jedoch wiederholte er seine Version, auch der 42-jährige Pakistani schwor als Zeuge erneut: „Ich bin gefahren.“

Aber der Amtsrichter glaubte weder dem einen noch dem anderen: Ein abgekartetes Spiel, war er sicher und verurteilte den Busunternehmer zu saftigen 11 400 Euro. Der wirtschaftlich abhängige Pakistani habe eine Gefälligkeitsaussage gemacht, hieß es im Urteil. Der Geschäftsmann aber besteht auf seiner Version – und hat Berufung am Landgericht eingelegt.

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