Bürgerentscheid in Bonn gilt Aktivisten scheitern mit Klage zu Kurfürstenbad

Bonn/Münster · Der Bürgerentscheid "Kurfürstenbad bleibt!" muss nicht wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat eine entsprechende Klage der Initiatoren um den Godesberger Axel Bergfeld abgewiesen.

Der Bürgerentscheid „Kurfürstenbad bleibt!“ muss nicht wiederholt werden. Die Initiatoren um den Godesberger Axel Bergfeld sind auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen die Abstimmung gescheitert, bei der 2017 eine knappe Mehrheit der Bonner gegen die Rettung des geschlossenen Bades gestimmt hatte.

Der Entscheid sei nicht zu beanstanden, urteilte nun das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Die Bad-Aktivisten hatten Oberbürgermeister Ashok Sridharan vorgeworfen, die Bonner mit einer Plakatkampagne und durch das Zurückhalten von Informationen beeinflusst zu haben.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits abgeschmettert. Das OVG wies die eingelegte Berufung zurück. Den Vertretern des Bürgerbegehrens stehe zwar das Recht zu, die gesetzmäßige Durchführung des Entscheids gerichtlich prüfen zu lassen, so der 15. Senat. Sridharan habe sich aber „nicht unverhältnismäßig positioniert“ und auch keine relevanten Informationen verheimlicht, heißt es in einer OVG-Mitteilung.

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