Betrugsfall in Bad Godesberg Angeblich fehlt der Energieausweis

BONN · Betrug: "Abmahnhaie" fordern von einem Bad Godesberger Bürger Strafgebühr für seine Immobilienanzeige. Die Verbraucherzentrale warnt vor solchen Betrugsfällen.

 Der Energieausweis einer Immobilie gibt Auskunft über die Höhe der Energiekosten. FOTO: DPA

Der Energieausweis einer Immobilie gibt Auskunft über die Höhe der Energiekosten. FOTO: DPA

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Der Brief einer Anwaltssozietät aus Bonn kam einem Mann aus Bad Godesberg suspekt vor: Darin ermahnten ihn die "H & D Anwälte" dafür, in einer Wohnungsanzeige auf der Internetseite Immobilienscout24.de keinen Energieausweis für die angebotene Wohnung bereitzustellen. Dies würde sich zum "Nachteil der Mitbewerber" auswirken. Für den Verstoß gegen den Paragrafen 27 der Energieeinsparverordnung berechnet die "Anwaltssozietät Wettbewerb für den selbstständigen, gewerblichen Mittelstand" eine Abmahngebühr von 152,32 Euro.

Das machte den Godesberger skeptisch. Denn er hatte die Anzeige gar nicht aufgegeben. Er ist auch nicht Besitzer der Wohnung, sondern war von seiner Tochter nur als Kontaktperson angegeben worden, da die mittlerweile in einer anderen Stadt lebt und sich nicht um die Neuvermietung kümmern konnte. Also schrieb er der Anwaltssozietät einen Brief. Doch dieser kam als unzustellbar zurück. Nun noch misstrauischer, fuhr er bei Gelegenheit an der angegebenen Adresse vorbei. Doch diese existierte gar nicht.

Auch Anrufe und Fax kamen nicht durch. All dies legt den Schluss nahe, dass es sich bei "H & D Anwälte" um sogenannte Abmahnhaie handeln könnte. "Ein privater Verbraucher kann gar nicht über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden", erklärt Corinna Reisewitz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn: Er handelt nicht geschäftlich.

Zwar stimme es, dass ein Vermieter den Energieausweis seines Mietobjektes bereitstellen müsse. Doch abgemahnt werden kann das nur durch die Behörden, da ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstelle, so Reisewitz. Für Verbraucher, die auf ähnliche Schreiben hin bereits Geld überwiesen haben, hat sie keine guten Nachrichten: "Wahrscheinlich stimmt auf dem Schreiben nur die Kontonummer, der Rest existiert offenbar nicht. Das Geld wiederzubekommen, ist dann sehr schwer."

Auf dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, rühmen sich die "H & D Anwälte" damit, Herausgeber des Magazins "Mittelstand und Wettbewerb" zu sein. Laut Verbraucherzentrale sind solche Hinweise sehr dienlich, wenn man die Echtheit des Schreibens überprüfen will. "In Zeiten von Google hilft es, die Kanzlei mal im Internet zu suchen. Wenn nicht sofort ein Betrugshinweis auftaucht, sollte einen aber immerhin skeptisch machen, dass das Magazin in diesem Falle im Internet überhaupt nicht zu finden ist", so Reisewitz. Wer sich nicht sicher sei, könne sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden. "Das gilt generell für alle Abmahnschreiben, bei denen unklar ist, ob sie echt sind", so Reisewitz.

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