Wohnhaus in Rüngsdorf Anwohner ärgern sich über Neubau vor Balkon

Rüngsdorf · Das Ehepaar Lorent wehrt sich gegen ein Neubauprojekt, denn das Haus reicht unmittelbar an ihren Balkon. Die Stadtverwaltung verweist auf die Genehmigung und die Rechtslage.

 Wie eingemauert fühle sie sich, sagt Elfriede Lorent. Wo sie und ihr Mann bisher vom Balkon blicken konnten, ist ein Neubau mit Dachterrasse entstanden, der dem Ehepaar Aussicht und Licht nimmt.

Wie eingemauert fühle sie sich, sagt Elfriede Lorent. Wo sie und ihr Mann bisher vom Balkon blicken konnten, ist ein Neubau mit Dachterrasse entstanden, der dem Ehepaar Aussicht und Licht nimmt.

Foto: Axel Vogel

Als „unmittelbare räumliche Nähe zu etwas“, so definiert der Duden den Begriff Nachbarschaft. Eine Umschreibung, an deren wörtlichen Sinn sich Elfriede und Dieter Lorent aus Rüngsdorf erst noch gewöhnen müssen. Unmittelbare räumliche Nähe skizziert es nämlich recht gut, was sich seit einiger Zeit vor ihrem Balkon tut. Dort wächst ein Nachbarhaus in die Höhe, dessen Außenwand für das ältere Ehepaar buchstäblich zum Greifen nah ist. Während ihre Erinnerung an die Sicht vom Balkon allmählich verblasst, wollen sich die Lorents juristisch gegen die unerwünschte Annäherung wehren. Doch auch die andere Seite wähnt sich im Recht; ebenso die Stadtverwaltung, die die Baugenehmigung erteilt hat.

An der Basteistraße im Herzen Rüngsdorfs leben der 84-jährige Dieter Lorent und seine ein Jahr jüngere Frau Elfriede „seit einem halben Jahrhundert“, wie sie sagen. Beide sind schwerbehindert. Dass sich nebenan etwas verändern würde, hatte sich schon länger angekündigt. In der Öffentlichkeit kursierende Sorgen, das leer stehende Fachwerkhaus könnte dem Abrissbagger zum Opfer fallen, bestätigten sich nicht; stattdessen wird der Altbau nun in ein Ensemble aus drei Einfamilienhäusern integriert. Und die grenzen an ihrer Rückseite nun Wand an Wand an den Balkon der Lorents.

„Wir fühlen uns wie eingemauert"

Die fühlen sich von dem ganzen Vorgang überrumpelt. Zwar seien sie über den genehmigten Bauantrag schriftlich informiert worden, erzählt Elfriede Lorent. Auch sei klar gewesen, dass der Neubau im Erdgeschoss an ihr Haus heranreichen würde. Dass jedoch auch in Höhe des Balkons nahezu ohne Abstand gebaut wird, sei in dem Schriftstück nicht zu erkennen gewesen. Vielmehr sei ihr Haus auf der Zeichnung gar nicht enthalten gewesen. „In dem Moment, als die Mauer vor unserer Nase in die Höhe wuchs, dachte ich mir: Da kann etwas nicht stimmen“, sagt die 83-Jährige. Die genannte Mauer schließt etwa mit der Balkonbrüstung der Lorents ab – bildet jedoch zugleich den Sockel für eine geplante Sichtschutzwand, die noch montiert werden soll. Hinter dieser befindet sich nach Fertigstellung die Dachterrasse der neuen Nachbarn, die von dort aus folglich ebenfalls auf die Wand blicken werden – nur eben von der anderen Seite. Verhandlungen mit dem Bauherrn über eine Erhöhung des Balkons, seien im Sande verlaufen, sagt Elfriede Lorent. „Wir fühlen uns wie eingemauert, diese Hausseite ist die einzige mit größeren Fenstern“, sagt sie. Zwar verfüge ihr Haus noch über einen kleinen Hof, der aber ist nur über Stufen erreichbar – so lange, wie ihnen das Treppensteigen noch möglich sei. Ihren Altersruhesitz hätten seine Eltern sich anders vorgestellt, sagt Sohn Manfred Lorent.

Zweifelhafte Baugenehmigung

Auf der anderen Seite der geplanten Sichtschutzwand hält man sich derweil bedeckt. Ein Partner der Bauherren will sich auf Anfrage nicht näher zu der Angelegenheit äußern. Er verweist lediglich auf die bestehende Baugenehmigung, deren Bestimmungen vollumfänglich eingehalten worden seien. Genau das ist auch die Argumentation des Bauamtes (siehe „Das sagt die Stadtverwaltung“).

In dessen Richtung fokussiert sich auch die Kritik der Familie Lorent, die sich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt und der Architektin Ute Weimann gesucht hat. „Keine Frage, es gibt eine Baugenehmigung“, sagt Weimann. Hinterfragt werden müsse aber, wie diese zustande gekommen ist. Mangels eines Bebauungsplans für das Areal bildet Paragraf 34 des Baugesetzbuchs die Entscheidungsgrundlage, in dem es heißt, dass sich ein Neubau an die umgebende Bebauung anpassen muss. „Die Stadt Bonn hat festgestellt: In der Umgebung gibt es ein- bis dreigeschossige Bebauung und diese auch für den Neubau als rechtens erkannt. Das ist sehr kurz gedacht“, sagt die Architektin und vermisst bei der Stadt die nähere Lektüre des genannten Gesetzes.

Unter anderem sei darin das so genannte Rücksichtnahmegebot festgeschrieben. Demnach sind sowohl ein Bauherr als auch die Genehmigungsbehörde verpflichtet, gegenläufige Nachbarinteressen gegeneinander abzuwägen und die Zumutbarkeit des Vorhabens für die Nachbarschaft zu berücksichtigen. Außerdem erinnert Weimann an die seit Jahren vorbereitete Erhaltungssatzung für den Ortskern von Rüngsdorf. „Deren Ziel soll es eigentlich sein, die massive Nachverdichtung in dem historischen Fischerdorf zu verhindern“, sagt sie. In diese Kerbe schlägt auch der Bürger Bund Bonn, der in den zuständigen Gremien beantragt, die Baugenehmigung zurückzunehmen. In der Bezirksvertretung stand das Thema am Mittwochabend auf der Tagesordnung.

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