Geplante Moschee in Bad Godesberg Auch Sridharan hat Bedenken gegen neue Moschee

Bad Godesberg · Der Plan des marokkanischen Kulturvereins, im Gewerbegebiet an der Weststraße ein Kulturzentrum zu installieren, stößt bei der Mehrheit der benachbarten Unternehmen auf Ablehnung. Auch OB Ashok Sridharan geht offenbar auf Distanz.

Es sieht schlecht aus für das geplante Kulturzentrum mit Moschee im Gewerbegebiet Nord – zumindest wenn die etwa 30 Gewerbetreibenden zu entscheiden hätten, die am Mittwochabend auf Einladung von Oberbürgermeister Ashok Sridharan in der Stadthalle zusammengekommen waren. Und selbst der OB scheint mit einer Ansiedlung mitten im Gewerbegebiet nicht zufrieden zu sein – das berichteten zumindest verschiedene Unternehmer, mit denen der General-Anzeiger einen Tag nach der Infoveranstaltung sprach. Denn Medienvertreter waren dabei nicht zugelassen.

Wie berichtet, hat der marokkanische Kulturverein mit Sitz an der Bonner Straße Pläne in der Schublade, die einen Umzug an die Weststraße vorsehen. Auf etwa 3500 Quadratmetern will der Kulturverein in dem alten Stadtwerkegebäude eine Moschee mit Gebetsräumen für Männer im Erdgeschoss und Frauen im Obergeschoss und außerdem weitere Räume, etwa für Schulungen, Sprachunterricht, eine Bibliothek und interkulturelle Veranstaltungen, einrichten.

Da sich die umliegenden Betriebe sorgen, dass die ausgewiesene Zahl von 21 Parkplätzen für das Kulturzentrum nicht ausreicht, gerade beim Freitagsgebet weit mehr als die prognostizierten 350 Besucher mit Autos kommen und dann auch die knappen Parkplätze in der Nachbarschaft blockieren, hatte der OB Unternehmen des Gewerbegebiets Nord zu der nicht öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. „Wir haben mit den Unternehmern verschiedene Aspekte des Projektes besprochen“, hieß es am Donnerstag vom städtischen Presseamt. Man werde die Argumente der Gewerbetreibenden in die Prüfung einbeziehen, „dabei wird auch eine alternative Unterbringung des Kulturzentrums an einem ganz anderen Standort in Erwägung gezogen“. Nach Abschluss der Prüfung „werden wir die Runde über die Ergebnisse informieren“.

Nach Auskunft einiger der teilnehmenden Betriebe vertrat OB Sridharan die Meinung, ein Gewerbegebiet solle ein Gewerbegebiet sein und bleiben. Der Umzug sei von der Verwaltung angestoßen worden zu einem Zeitpunkt, als er noch nicht im Amt war. Sridharan war es auch, der davon sprach, dass die Stadt prüfen wolle, ob es Alternativstandorte gibt. Ein Gewerbetreibender soll vorgeschlagen haben zu prüfen, ob der marokkanische Kulturverein nicht in die ab Mitte 2017 leerstehende König-Fahad-Akademie ziehen könne. Der OB soll dazu auf das geplante Gespräch mit dem saudischen Botschafter verwiesen und gesagt haben, er werde auch diesbezüglich ein Gespräch führen.

Der marokkanische Kulturverein hatte schon vor einiger Zeit dem GA gegenüber diese Idee als abwegig bezeichnet. Man habe schließlich Pläne von einem Architekten erarbeiten lassen, die eine Nutzung des Stadtwerkegebäudes an der Weststraße vorsehen. „Wir sind im Übrigen sehr überrascht, dass der Oberbürgermeister sich bis heute nicht diese Pläne von uns hat vorstellen lassen“, sagte ein Vorstandmitglied gestern dem GA mit erkennbarer Enttäuschung auch darüber, dass der Verein selbst bei der Infoveranstaltung nicht eingeladen war und nicht zu Wort kommen konnte.

Einen Kaufvertrag gebe es noch nicht, soll der OB Informationen von Betrieben bei der Veranstaltung widersprochen haben. Dass sich der Eigentümer, die Stadtwerke Bonn (SWB), aber durchaus auf den Kulturverein als interessantesten Kaufinteressenten konzentrieren, darauf deutet eine Antwort hin, die die SWB gestern dem GA gaben: „Die Entscheidung über den Verkauf des Grundstücks wurde im Sommer 2015 nach rein wirtschaftlichen Kriterien getroffen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn hat damals dem wirtschaftlich besten Angebot zugestimmt. Das Grundstücksgeschäft ist derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen, weil es daran gebunden ist, dass der Käufer Baurecht erhält.“

OB Sridharan soll die Betriebe darauf hingewiesen haben, dass vor einem positiven Bescheid der Bauvoranfrage auch geprüft werden müsse, ob der Kulturverein, wenn er einmal angesiedelt ist, die Möglichkeit in Anspruch nehmen könnte, Betriebe wegen Ruhestörung zu verklagen. Nicht nur, dass bei der Veranstaltung die Stimmung eher konfrontativ war – siehe auch das Ergebnis einer IHK-Umfrage unten. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung soll es auch zu einem Vorfall gekommen sein, weswegen am Mittwochabend Polizei und Ordnungsamt anwesend waren.

Ein Polizeisprecher bestätigte auf GA-Anfrage, dass ein Teilnehmer der Infoveranstaltung bedroht worden sei und man den Fall dem Staatsschutz gemeldet habe. Strafrechtlich relevant sei die Angelegenheit jedoch nicht gewesen. Der marokkanische Kulturverein betonte gestern, er habe mit dem Vorfall nichts zu tun.

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