Tempo 30 in Godesberg Autofahrer dürfen vor Kita wieder schneller fahren

RÜNGSDORF · Die Tempo-30-Schilder, die die Stadt auf der Ubierstraße zwischen Römerplatz und Sedanstraße errichtet hat, werden wohl bald Geschichte sein.

 Die Tempo-30-Markierung auf der Ubierstraße ist irrtümlich aufgestellt worden und wird verschwinden.

Die Tempo-30-Markierung auf der Ubierstraße ist irrtümlich aufgestellt worden und wird verschwinden.

Foto: Ronald Friese

Nach Auskunft des städtischen Presseamtes sei die Situation erneut geprüft worden und "aufgrund Bekanntwerden neuer Tatsachen wurde angeordnet, die irrtümlich aufgestellten Tempo-30-Schilder wieder zu entfernen und nur ein Gefahrenzeichen “Achtung Kinder„ im Bereich vor dem Haus Ubierstraße 165 zu belassen".

Wie berichtet, war die Tempobegrenzung in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg thematisiert worden. Wie die Verwaltung da mitteilte, befinde sich dort eine Kita. Diese habe beantragt, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Bitte sei man nach einer Prüfung nachgekommen. Einige Politiker waren verwundert: Sie seien nicht nach ihrer Meinung gefragt worden.

In der Bevölkerung ist man geteilter Meinung ob der Tempobegrenzung. Die einen stellten sich dagegen: Natürlich sei es wichtig, Kinder zu schützen, hieß es. Allerdings sei nicht bekannt, dass sich dort eine Kita befinde. Vielmehr handele es sich um eine Tagesmutter. Das rechtfertige keine Tempo-30-Zone - anders als Kindergärten oder Schulen.

Die Einrichtung der Tempobegrenzung sei genau richtig, kontern die anderen. "Die Eltern sind erschüttert, dass die Schilder wieder abgenommen werden sollen", sagte ein Anlieger, der nach eigenen Angaben vor anderthalb Jahren beobachtet hat, wie es an dieser Stelle fast zu einem schweren Unfall mit einem Kind gekommen wäre - wegen überhöhter Geschwindigkeit. Er selbst habe kein Kind, das in der privaten Kindertagesstätte betreut werde, betonte der Anwohner. Dennoch plädiere er vehement dafür, die Tempo-30-Schilder an dieser Stelle zu belassen.

Es sieht so aus, als würde sein Wunsch nicht in Erfüllung gehen. "Es war vom Antragssteller angegeben worden, vor Ort gäbe es eine Kindertagesstätte. Da es sich um die Anlaufstelle einer Tagesmutter handelt, gibt es nicht genug Rechtfertigungsgrund das Schild aufzustellen", teilte das städtische Presseamt mit.

Denn die Voraussetzungen seien andere als bei einer Kita oder eine Schule: so würden in diesem Abschnitt weniger Kinder weniger häufig und vor allem nicht selbstständig die Straße überqueren. Deswegen sei das Schild "Achtung Kinder" in diesem Fall ausreichend.

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