Prozess nach Unfall in Bad Godesberg Autofahrerin erfasste Schüler am Bus

BONN · Die Eltern des Jungen, der bei dem Unfall einen Beinbruch erlitt, fordern Schmerzensgeld - und akzeptieren vor Gericht schließlich einen Vergleich.

Es war eine Situation, wie sie jeder Autofahrer kennt - und fürchtet: Ein Kind taucht plötzlich hinter einem stehenden Bus auf und tritt auf die Straße. Und nicht immer schafft es der Autofahrer rechtzeitig zu bremsen, so wie in dem Fall, der nun das Landgericht beschäftigte. Die Eltern eines beim Unfall elfjährigen Schülers, der vom Auto einer 19-Jährigen erfasst und verletzt worden war, forderten für ihren Sohn 10 000 Euro Schmerzensgeld.

Es geschah am 17. Mai 2010 um 13.40 Uhr auf der Rheinallee in Bad Godesberg: Die Schule war vorbei, viele Schüler waren unterwegs, und an der Haltestelle Otto-Kühne-Schule stand ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Eine 19-Jährige wollte mit ihrem Auto auf der Gegenfahrbahn gerade vorbeifahren, als hinter dem Bus ein Junge auf die Fahrbahn trat, um die Straße zu überqueren. Die junge Frau erfasste den Jungen mit dem linken vorderen Kotflügel. Der Elfjährige erlitt einen Bruch des Unterschenkels mit Fraktur von Schien- und Wadenbein.

Weil die Autoversicherung der Schülerin nicht bereit war, die geforderten 10 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, sondern 2500 Euro als ausreichend ansah und überwies, zogen die Eltern für ihren Sohn vor das Bonner Landgericht und verklagten die Autofahrerin nicht nur auf weitere 7500 Euro, sondern beantragten bei der Ersten Zivilkammer zusätzlich die Feststellung, dass ihrem Sohn auch weitere Ansprüche für mögliche Folgeschäden durch den Unfall zustehen. Denn, so die Eltern: Infolge des Beinbruchs leide der Junge nun unter einer Schiefstellung des Beckens.

Doch vor der Zivilkammer mussten sie erfahren: Da auch ihren Sohn eine Mitschuld an dem Unglück treffe, stünde ihm ohnehin nicht die volle Summe zu. Zwar trifft einen Autofahrer im Falle eines Unfalls grundsätzlich eine Schuld, da er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an einem haltenden Bus so langsam vorbeifahren muss, dass er immer noch rechtzeitig abbremsen kann. Und da dies der 19-Jährigen nicht gelungen sei, sei sie wahrscheinlich auch nicht langsam genug gefahren.

Richterin Caterina Vernia mach-te dem im Prozess anwesenden Vater und seinem inzwischen 14-jährigen Sohn klar: Ob die Schiefstellung des Beckens eine Unfallfolge sei, müsse erst gutachterlich geklärt werden. Zur Vermeidung weiterer Kosten und des Prozessrisikos riet sie zum Vergleich, den beide Seiten schließlich akzeptierten - wenn auch mit Widerrufsrecht: Der Junge erhält 5000 Euro, und alle gegenseitigen Ansprüche sind erledigt.

(Aktenzeichen: 1 O 498/13)

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