Werk von Sophia Bernhardt Ehepaar möchte Bad Godesberg drei Meter hohe Skulptur stiften

Bad Godesberg · Gegenüber des Draitschbrunnens könnte schon bald eine große Stahl-Skulptur stehen. Ein Ehepaar aus Bad Godesberg will das Kunstwerk der Stadt Bonn stiften. Doch es sind noch einige Fragen offen.

Derzeit gibt es auf der Wiese an der Brunnenallee zumindest Narzissen zu sehen.

Derzeit gibt es auf der Wiese an der Brunnenallee zumindest Narzissen zu sehen.

Foto: Axel Vogel

Erst der Frauenkopf des Künstlers Jaume Plensa, nun eine 3,05 Meter hohe Skulptur der Künstlerin Sophia Bernhardt: Bad Godesberg soll eine weitere Skulptur erhalten. Ein Bad Godesberger Ehepaar hat der Stadt Bonn das Angebot einer Dauerleihgabe für den öffentlichen Raum unterbreitet. Als Standort visiert das Ehepaar die Rasenfläche an der Brunnenallee gegenüber des Draitschbrunnens an. Der Platz sei bei einem Termin mit dem Leihgeber, der Künstlerin sowie Vertretern des Amtes für Umwelt und Stadtgrün und des Kulturamtes abgestimmt worden, heißt es in einer Beschlussvorlage der Verwaltung.

Künstlerin hat an der Alanus Kunsthochschule in Alfter studiert

Die Skulptur, die aus Cortenstahl besteht, ist im oberen Bereich drei Meter breit und 54 Zentimeter tief. Die Künstlerin hat ihrem Werk keinen Titel verliehen. Als Fundament sei ein Betonwürfel mit einer Kantenlänge von 85 Zentimeter vorgesehen. Die Aufstellung soll laut der Vorlage „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen. Die Künstlerin wurde 1972 in Stuttgart geboren, hat Geschichte, Kunstgeschichte und Anglistik an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der University of Nottingham studiert. Bis 2015 war sie als Journalistin tätig, von 2015 bis 2020 studierte sie Bildhauerei an der Alanus Kunsthochschule in Alfter sowie an der Hiroshima City University in Japan.

Leihgeber verpflichten sich vertraglich zu weiteren Aufgaben

Wenn die politischen Gremien, die Entscheidung liegt bei der Bezirksvertretung Bad Godesberg, sich für eine Aufstellung aussprechen, würde sich der Leihgeber in einem Vertrag mit der Stadt Bonn zu einigen Dingen verpflichten: Die Skulptur, die nicht in das Eigentum der Stadt Bonn übergeht, wird dauerhaft aufgestellt. Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung, mit der Beseitigung von Verschmutzungen und Beschädigungen sowie für einen eventuellen Abbau anfallende Kosten werden vom Leihgeber getragen. Die Kosten für die erforderliche Statik und für die denkmalrechtliche Prüfung werden bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 Euro übernommen. Der Leihgeber verpflichtet darüber hinaus zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die er auch regelmäßig überprüfen lässt und schließt zudem eine Versicherung für die Folgen mangelnder Verkehrssicherheit für die Dauer der Aufstellung ab.

„Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen den vorgeschlagenen Standort keine Bedenken. Das Stadtplanungsamt regt jedoch im Zusammenhang mit der geplanten Aufwertung der Innenstadt von Bad Godesberg an, einen Bereich für das Anlegen eines Skulpturenpfads oder ähnliches in Bad Godesberg zu prüfen. Sodass Skulpturenstandorte nach einem Konzept und nicht nur anlassbezogen zur Beschlussfassung vorgelegt werden“, heißt es weiter.

Standort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet

Der Standort der Skulptur befinde sich laut Stadt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Godesberger Bach und Zuflüsse“. „Für die Errichtung der Skulptur bedarf es daher einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Der Antrag ist frühzeitig vor Aufstellung der Skulptur einzuholen. Eine Beleuchtung der Skulptur kann aus artenschutzrechtlicher Sicht zukünftig nicht zugelassen werden“, erklärt die Verwaltung weiter. Die Untere Wasserbehörde müsse nicht zustimmen, da sich der Standort außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Godesberger Baches befindet. Außerdem sei eine bodendenkmalrechtliche Beurteilung sowie eine denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde einzuholen. Eine Vorab-Anfrage habe ergeben, dass sich am Standort laut Übersichtskarte des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland ein „vermutetes Bodendenkmal“ befindet, das nach geltender Gesetzeslage geschützt sei. „Falls eine archäologische Begleitung der Gründungsarbeiten durch eine externe Firma erforderlich wird, bedarf es noch einer weiteren Grabungserlaubnis durch die Bezirksregierung Köln“, so die Verwaltung. Um keine unnötigen Kosten auszulösen, sollen die Anträge erst gestellt werden, wenn es eine „grundsätzliche Zustimmung“ zu der Leihgabe und dem Standort gebe. Über das Werk wird am kommenden Mittwoch in der Bezirksvertretung Bad Godesberg diskutiert.

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