Nach anonymem Hinweis Pool in Bad Godesberger Vorgarten missfällt der Stadt

Bad Godesberg · Ein Bürger wies GA und Stadt auf einen Swimming Pool im Vorgarten eines Bad Godesbergers hin. Das Bauordnungsamt rückte aus. Nun könnte das Badevergnügen für den Poolbauer vorerst vorbei sein.

 Abkühlen im Vorgarten-Pool ist erlaubt, wenn das Grundstück bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Abkühlen im Vorgarten-Pool ist erlaubt, wenn das Grundstück bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Foto: Pixabay

Nur kurz könnte die Freude eines Poolbesitzers in Bad Godesberg währen. Denn das errichtete Wasserbecken bewertet das Bauordnungsamt kritisch, wie das Presseamt auf Anfrage mitteilte. Ein Bürger hatte sich parallel mit Fotos an die Stadt und den GA gewendet und beklagt, dass in diesem Fall klar gegen die Vorgartensatzung verstoßen werde.

Selbstherrlich setze sich der Eigentümer darüber hinweg. „Der öffentliche Raum ist lediglich durch eine noch nicht mal 1 Meter hohe Vorgartenmauer getrennt, es ist also nicht auszuschließen, dass Kinder hier herüberklettern und im Pool ertrinken“, heißt es in der anonymen Mail. Häufig werde gegen die Bonner Vorgartensatzung „verstoßen mit Einrichtung von Parkbuchten oder Verschotterung – das hier setzt dem allen jedoch eine Krone auf“.

Grundsätzlich sind Pools im Vorgarten möglich

Die Worte fanden Gehör, noch am Donnerstag rückte das Bauordnungsamt aus und wird sich nun mit dem Bauherrn in Verbindung setzen, so Markus Schmitz vom Presseamt. Er machte klar: „Um einen Pool in seinem Garten zu bauen, benötigt man keine Baugenehmigung, allerdings ist natürlich dennoch geltendes Recht einzuhalten.“ Ob es erlaubt ist, einen Pool in seinem Vorgarten zu bauen, hänge maßgeblich von der Größe des Vorgartens und vom Baurecht ab.

Grundsätzlich seien Pools auch in Vorgärten denkbar – insbesondere in großen Gärten, in denen das Haus weit zurückgesetzt ist. „Im vorliegenden Fall bewertet das Bauordnungsamt dies aber durchaus kritisch, zumal das Grundstück im Bereich der Vorgartensatzung liegt, die bestimmte Anforderungen an die Gestaltung von Vorgärten festlegt“, sagte Schmitz.

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