Fällungen Bäume am Dorfplatz Mehlem gefällt

Bad Godesberg/Wachtberg · Schöner soll er werden, der Mehlemer Dorfplatz. Dafür mussten jetzt sieben Bäume, die entlang des Sparkassengebäudes standen, weichen.

 Am Mehlemer Dorfplatz wurden Bäume gefällt, die Umgestaltung soll im Mai oder Juni beginnen.

Am Mehlemer Dorfplatz wurden Bäume gefällt, die Umgestaltung soll im Mai oder Juni beginnen.

Foto: Ronald friese

Die Gleditschien mussten gefällt werden, da der Abstand zwischen Bäumen und Gebäude zu gering sei, teilt die Stadt Bonn mit. Zudem sei die Lebenserwartung der rund 20 Meter hohen Bäume aufgrund ihres extrem schrägen Stammwuchses nicht sehr hoch. Als Ersatz sollen drei Säulenahorne in etwas größerem Abstand gepflanzt werden, die im Frühjahr und Sommer für den nötigen Schatten sorgen sollen. Weil Fällarbeiten nur bis zum ersten März erlaubt sind, werden jetzt die letzten Vorbereitungen für anstehende Bauprojekte getroffen.

In Mehlem wird auch die Oberfläche des Dorfplatzes saniert. Das Klinkerpflaster soll ab dem Frühjahr ausgebessert werden. Zudem werden auf den Restflächen der drei Parkplätze, die durch die Neupflanzung der Bäume wegfallen, Fahrradständer aufgestellt werden. Zwei neue Sitzbänke, eine Neuordnung der Leuchten und die Vergrößerung des Baumbeets an der Mainzer Straße sollen den Platz zusätzlich verschönern. Auch die Versorgungskästen bekommen einen neuen Anstrich, damit sie später besser zum Dorfplatz passen. Zur besseren Orientierung der Passanten werden die Schaukästen durch einheitliche Tafeln ersetzt. Außerdem werden am Gehweg entlang des Mehlemer Bachs zusätzliche Leuchtmasten aufgestellt, um die Verbindung zwischen Mainzer Straße und Dorfplatz besser zu beleuchten.

Bis es soweit sei, müsse allerdings zunächst ein Leistungsverzeichnis erstellt werden, sodass voraussichtlich im Mai oder Juni mit der Umgestaltung begonnen werde, erklärte die Stadt Bonn. Die Kosten für die Neugestaltung liegen bei 84 000 Euro. Stadt Bonn und Gemeinde Wachtberg weisen vor dem Stichtag am 1. März noch einmal darauf hin, dass bis September keine radikalen Schnitte für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze erlaubt sind. Ausgenommen sind Bäume im Wald, auf Schnellwuchsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen.

Radikalschnitt bis 30. September verboten

„Mit der Vorschrift soll das Blühangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sichergestellt und diejenigen Vogelarten geschützt werden, die in Hecken und Gebüschen nisten“, teilte die Stadt Bonn mit. Das Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt bis zum 30. September.

Auch Säugetiere, Reptilien und Amphibien brauchen Schutz vor natürlichen Feinden. Die Gehölze dienen ihnen ebenso wie den Vögeln als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. „Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt“, so Margrit Märtens, Sprecherin der Gemeinde Wachtberg. Während der siebenmonatigen Schonzeit seien an den Gehölzen nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie beispielsweise das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. „Außerdem kann ein maßvoller Rückschnitt notwendig sein, wenn Zweige und Blattwerk in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht in den Straßenraum versperrt wird“, so Märtens. Wer zum Kahlschlag ansetze, riskiere ein Bußgeld. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können mit bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Ausdrücklich weist auch die Stadt Bonn darauf hin, dass schonende Form- und Pflegeschnitte auch im Frühjahr und Sommer erlaubt sind. Wenn das Schnittgut nicht im Garten verbleiben soll, um zum Beispiel Tieren Rückzugsraum zu bieten, sollte es möglichst umgehend entfernt werden. Haben Tiere abgeschnittene Äste und Zweige besiedelt, dürfen sie als genutzte Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nicht mehr entsorgt werden.

Betretungsverbote fürNaturschutzgebiete beachten

Nicht nur der Gehölzschnitt zur falschen Zeit kann dazu führen, dass Tiere bei der Fortpflanzung und bei der Pflege des Nachwuchses gestört werden. Wer Wege verlässt oder Hunde frei laufen lässt, kann bei Wildtieren Fluchtverhalten auslösen. „Deshalb ist in Naturschutzgebieten, in denen regelmäßig schützenswerte Tiere vorkommen, das Verlassen der Wege oder das Freilaufenlassen von Hunden unter anderem zum Schutz der Tierwelt verboten“, teilte das Bonner Presseamt mit. Es gelte das so genannte Betretungsverbot.

Die Stadt Bonn bitte daher darum, die Wege in diesen Gebieten nicht zu verlassen und verweist darauf, dass ein Verstoß gegen das Betretungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit ebenfalls einer Geldbuße geahndet werden kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort