"Lebensgefährliches Verhalten" Bahn mahnt, verbotene Wege an Bahngleisen wie in Mehlem zu meiden

MEHLEM · Es ist ein Bild, das man am Bahnübergang am Mehlemer Bahnhof häufiger sieht: Fahrgäste, die innerhalb der geschlossenen Schranken darauf warten, dass sich diese öffnen. Und zwar egal, ob bis dahin noch ein Zug den Bahnhof passiert oder nicht. Die Bahn weist darauf hin, dass dieses Verhalten lebensgefährlich und strafbar ist.

 Leichtsinniges Verhalten: Mit kleinen Kindern stehen Bahnreisende in Mehlem zwischen geschlossenen Schranken. Repro: GA

Leichtsinniges Verhalten: Mit kleinen Kindern stehen Bahnreisende in Mehlem zwischen geschlossenen Schranken. Repro: GA

Zwischen die Schranken gelangen die Passagiere, die mit dem Zug in Richtung Koblenz unterwegs gewesen sind, allerdings nur auf verbotene Art und Weise. Sie verlassen den Bahnsteig nicht wie vorgeschrieben über die Treppen, sondern gehen bis zum Ende des Bahnsteigs, vorbei an Zaun und Verbotsschild, bis sie innerhalb der Schranken angekommen sind.

"Das kann doch wohl nicht wahr sein", sagte ein Berliner, der zu Besuch in Bonn ist. Nicht nur, dass eine Frau ihr Fahrrad fast auf dem Gleis abgestellt hat. "Da stehen ja kleine Kinder", sagte er fasungslos. Und schüttelte den Kopf, als ein Zug vorbeirauscht.

"Dieses Verhalten ist lebensgefährlich", sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB). "Jeder, der das Bahnsteigende übersteigt, handelt widrig und macht sich strafbar." Um den Fahrgästen den Weg abzuschneiden, habe das Unternehmen vor zwei Jahren den Zaun und die Verbotsschilder installiert. Außerdem überprüfen die Mitarbeiter der DB-Sicherheit und die Bundespolizei stetig, ob sich Passagiere falsch verhalten.

Die DB investiert nach eigenen Angaben jährlich 150 Millionen Euro in die Bahnübergänge. Ziel sei es, mit Bund und "Straßenbaulastträgern", zum Beispiel Städten oder Kreisen, langfristig alle Bahnübergänge zu beseitigen und durch Über- oder Unterführungen zu ersetzen. Wo das geschieht, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Eins davon ist, wie viele Menschen und Fahrzeuge den Übergang täglich passieren.

"Zum Glück ist die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen sehr gering", so die Sprecherin. 2010 zum Beispiel habe es bei insgesamt 19 Unfällen an Bahnübergängen vier Todesfälle und einen Schwerverletzten gegeben. "Trotzdem sind es immer noch 19 Unfälle zu viel." Diese gilt es zu verhindern. Das möchte auch die Bundespolizei, die mit Präsenzstreifen und Aufklärung in Schulen und Kindergärten auch präventiv tätig wird. Wer sich dennoch falsch verhält, die Gleise neben Bahnübergängen passiert oder sich wie in Mehlem innerhalb der geschlossenen Schranken aufhält, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Umstand (wenn zum Beispiel der Zugverkehr behindert wird) kann es sich aber nach Angaben einer Bundespolizei-Sprecherin auch um eine Straftat handeln.

Bußgelder und Punkte: Wie hoch die Strafe bei Überschreiten von Bahngleisen ausfällt, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer einen Bahnübergang passiert, obwohl die Ampel gelb oder rot zeigt oder sich die Schranken senken, zahlt 240 Euro, bekommt vier Punkte und muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Fußgänger, die bei geschlossenen Schranken über die Gleise gehen, müssen laut Katalog 350 Euro bezahlen und bekommen ebenfalls vier Punkte.

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