Auf dem Grundstück Bonner Straße 113 soll nach Auffassung der Stadtverwaltung vorerst nicht neu gebaut werden. Sie hatte für den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet, den dieser "zustimmend zur Kenntnis" nahm. Darin wird der betreffenden Bauvoranfrage für ein Zweifamilienhaus eine Absage erteilt. Es handelt sich um das Grundstück neben dem zweistöckigen Eckhaus kurz vor der Einmündung in die Weißenburgstraße. Die bisherige Lücke neben meist zweistöckiger Wohnbebauung weist derzeit kleinere Flachbauten und eine Parkfläche auf. Das Vorhaben entspreche nicht „dem Grundsatz des Einfügens auf Grundlage der Inhalte und Vorgaben des Paragrafen 34 Baugesetzbuch, hier der Bauweise beziehungsweise der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,“ argumentiert die Verwaltung.
Was man bei Bauvorhaben beachten sollte Warum ein geplanter Neubau in Bonn abgelehnt werden könnte
Bad Godesberg · Wie läuft bei Bauvoranfragen das Verfahren mit dem Bauordnungsamt? Eine Planung an der Bonner Straße sorgt für Aufregung, weil sie jetzt als eines von wenigen Projekten abgelehnt werden soll.
27.01.2023
, 15:23 Uhr