Bauherrin setzt auf zwei Fördertöpfe

Mit neuem Team und Zuschüssen will Bad Godesbergerin zwei Häuser an der Bonner Straße sanieren

 Die Bauherrin bespricht sich mit den Ingenieure Marcus Krull (l.) und Markus Buderath (r.).

Die Bauherrin bespricht sich mit den Ingenieure Marcus Krull (l.) und Markus Buderath (r.).

Im vergangenen Frühjahr hatte Bauherrin Naphawan Böttcher bereits vorgehabt, Handwerker mit der Umsetzung ihres ambitionierten Sanierungsprojektes an der Bonner Straße zu beauftragen. Doch auch Anfang 2014 hat sich noch nichts an und in dem Haus aus der wilhelminischen Kaiserzeit nahe der Bad Godesberger City getan. Das lag zum einen an einem Wechsel des Architektenbüros: Die Bad Godesberger Ingenieure Marcus Krull und Markus Buderath haben seit dem Sommer die Herausforderung übernommen, aus dem traditionsreichen Altbau ein Passivhaus zu machen. Bereits seit Anfang 2012 begleitet der General-Anzeiger in einer losen Serie das Projekt der Bad Godesberger Bauherrin auf der Immobilienseite.

[kein Linktext vorhanden] Dabei hatte das Genehmigungsverfahren ebenso Zeit gekostet wie viele Umplanungen. So wollte die Nachbarfamilie ihr baugleiches Haus mit Familie Böttcher zusammen sanieren und zu einem Passivhaus umbauen. Für Naphawan Böttcher kam das Anliegen überaus gelegen, weil sich durch die Zusammenfassung beider Bauvorhaben nun eine Reihe von Synergieeffekten ergeben. Etwa beim Bau einer gemeinsamen Wärmepumpe – und einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, erklärt Ingenieur Krull. Welche das genau sind, hatte bereits die Bachelorarbeit einer Studentin aus Wilhelmshaven am Beispiel des Projektes an der Bonner Straße untersucht (der GA berichtete). Daher hatten sich die Ingenieure Krull und Buderath nun mit einer Aktualisierung der Planungen und mit einem weiteren Punkt zu beschäftigen: Die Beantragung von Fördermitteln.

Um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, sei zunächst viel Aufwand nötig, erklärt Markus Buderath. Als eingetragener Sachverständiger der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes „energie-effizienz-experte“ hier die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) darf er nach eigener Auskunft die Berechnungen erstellen und auch die entsprechenden Förderanträge über die Hausbank der Familie Böttcher bei der KfW einreichen.

In diesem Fall ist die Besonderheit, „dass zwei Berechnungen vonnöten sind, da Fördermittel aus zwei Töpfen beantragt werden sollen. Dafür sind jeweils auch unterschiedliche Nachweise zu führen“, führt er aus.

Zum einen geht es um Fördermittel aus dem Programm 151/152 der KfW. Hier soll ein „KfW-Effizienzhaus 55“ umgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient die Energieeinsparverordnung (EnEV). Konkret gefördert wird die Bestandssanierung mit einem zinsgünstigen Kredit mit bis zu 75 000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 17,5 Prozent von 75 000 Euro. Alternativ kann im Programm 430 für ein „KfW-Effizienzhaus 55“ ein Investitionszuschuss von bis zu 25 Prozent von 75 000 Euro/Wohneinheit beantragt werden. Letztere Variante will Familie Böttcher in Anspruch nehmen. „Diese Mittel sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Förderplanung“, erklärt die Bauherrin.

Doch um die zu bekommen, müssen einige Vorgaben erfüllt sein. „So darf das Haus an der Bonner Straße am Ende nur etwa 55 Prozent der Energie eines EnEV-Neubau verbrauchen“, betont Ingenieur Buderath. Sein Job ist dabei neben der erforderlichen Nachweise auch zu gewährleisten, „dass so gebaut wird, wie ich das berechnet habe“. Schließlich behalte sich die KfW eine Prüfung vor. „Ein Anteil der Anträge wird später auch von der KfW kontrolliert“, betont Buderath. Wer sich hier nicht an die Richtlinien der KfW halte, mache sich des Subventionsbetruges schuldig.

Weitere Mittel hofft Naphawan Böttcher aus einem Förderprogramm des Landes zu bekommen, das sich „Progress NRW“ nennt. Hier werden speziell Passivhäuser gefördert, weiß Marcus Krull, der sich auf den Bau eben jener Häuser spezialisiert hat. Daher stehen bei dem Programm auch der Heizwärmebedarf und die Heizlast eines Hauses im Fokus. Hierbei ist entgegen der Beantragung bei den KfW-Mitteln nicht die EnEV Grundlage, sondern das so genannte PHPP des Passivhausinstitutes. Dabei ist der zunächst von der Bauherrin angepeilte Passivhausstandard, der von Progress NRW gefördert wird, aus Sicht von Krull nicht zielführend. „Da dieses Programm in erster Linie für Neubauten gedacht ist, wäre der Aufwand am Ende nicht wirtschaftlich gewesen.“ Darum hatte er Böttcher stattdessen zu dem Programm „EnerPHit-Haus“ geraten. So darf ein „EnerPHit-Haus“ nicht mehr als 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Zum Vergleich: Ein normales nach der EnEV gebautes Haus hat einen circa 50 bis 60 Prozent höheren Energieverbrauch.

Nachdem Buderath und Krull rund ein halbes Jahr mit Umplanungen, Berechnungen und Regularien beschäftigt waren, gibt es gute Nachrichten. „Die Förderbescheide liegen inzwischen vor“, freut sich Naphawan Böttcher. Damit kann sie nun die Aufträge an die Handwerker vergeben. Bis die Fördergelder auf ihrem Konto eingehen, muss sich die Bauherrin allerdings noch gedulden. Buderath: Die Gelder der KfW werden erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme ausgezahlt, führt er aus, ebenso wie die Mittel aus dem Programm des Landes NRW.

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