Politiker lehnen Erschließung des Areals ab Bauvorhaben in Muffendorf steht auf der Kippe

Muffendorf · Die Godesberger Bezirksverordneten lehnen die Erschließung des Baugebiets am Lehnpütz in Muffendorf ab. Eigentlich hatte das Investorenpaar schon einen Beschluss zum Straßenbau in der Tasche, aber dann fehlte ihm zur Umsetzung ein Grundstücksstreifen von 50 Zentimetern.

 Hinter dem eisernen Tor links liegt das Baugebiet. Der kleine Pfad rechts, der Lehnpütz, soll zu einer acht Meter breiten Straße ausgebaut werden.

Hinter dem eisernen Tor links liegt das Baugebiet. Der kleine Pfad rechts, der Lehnpütz, soll zu einer acht Meter breiten Straße ausgebaut werden.

Foto: Axel Vogel

Dreieinhalb Jahre schon beschäftigt das Bauvorhaben Lehnpütz/Hohle Gasse die Bad Godesberger Politik. Und seit Mittwochabend ist klar, dass es noch weitere Runden um das Muffendorfer Wohnprojekt geben wird. Denn mit einer Mehrheit aus Bürger Bund Bonn (BBB), SPD und der Linken lehnten die Bezirksverordneten die Freigabe der Erschließungsmaßnahmen bei Enthaltung der Grünen und Gegenstimmen von CDU und AfD ab – und damit indirekt einen Baubeginn, der nur nach Straßen- und Kanalbau erfolgen kann, wie Ingo Alda vom Bauordnungsamt mehrfach klarmachte. Das regelt Paragraf 34 des Baugesetzbuches.

Die neuerliche Vorlage war nötig geworden, weil dem Muffendorfer Investorenpaar für die bereits beschlossene Straßenvariante nun im gesamten Verlauf 50 Zentimeter Breite fehlen. „Es stellte sich erst später heraus, dass die Fläche für den Vorhabenträger nicht erwerbbar war“, führte Alda aus. Deshalb wolle er den Streifen nun von seiner Baufläche abziehen.

Die Straße soll acht Meter breit werden

Wie berichtet, sind am Muffendorfer Hang zehn Häuser mit Rhein- und Siebengebirgsblick geplant. Bislang führt jedoch parallel zum Baugrundstück nur ein schmaler Pfad, der Lehnpütz, den Berg hinauf. Nach einer Bürgerversammlung hatte man sich 2019 darauf geeinigt, die vorgesehene Straßenbreite von 9,90 auf acht Meter zu reduzieren. Die aktuellen Entwicklungen nahmen manche Politiker zum Anlass, das Projekt als solches zu beleuchten. „Es soll dort Villen, aber keinen sozialen Wohnbau geben, das sehe ich kritisch“, meinte Gabriel Kunze (SPD). Deshalb wolle er auch die Erschließung noch nicht beschließen.

Der Planungsausschuss war sich am Vortag ebenfalls unsicher gewesen und hatte das Thema ohne Votum an die Bezirksvertretung verwiesen. Der städtische Fachmann betonte, die Erschließung sei kein Freifahrtschein für den Umfang der Bebauung. „Allerdings hat der Investor darauf vertraut, dass die grundsätzliche Bebauung nicht mehr infrage gestellt wird“, so Alda weiter. Das sah nicht nur Marcel Schmitt (BBB) anders: „Wir können ein Bebauungsplanverfahren jederzeit abbrechen, es gibt keinen Vertrauensschutz für einen Investor.“

Stadt sieht Frischluftschneise durch die Bebauung nicht in Gefahr

Auch wenn sich Nicole Unterseh (Grüne) dem in Teilen anschloss, widersprach sie Schmitt bei dessen Kritik, man würde eine wichtige Frischluftschneise zerstören, vehement. „Es wird einen zäheren Abfluss geben, ja, aber die Luft kann zirkulieren“, meinte Unterseh. Die Stadt hatte in einer Klimaanalyse genau das bescheinigt.

Wenn die ökologischen Gesichtspunkte beachtet würden, habe sie kein Problem damit, zuzustimmen, führte dagegen Inge Stauder (CDU) aus: „Vor allem angesichts des Wohnbedarfs.“ Die Wohnfläche auf 5843 Quadratmetern Grundstücksfläche liegt pro Wohneinheit bei jeweils zwischen 170 und 220 Quadratmetern. Die Privatinvestoren, die am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen waren, wollen auf dem 5843 Quadratmetern großen Areal Wohneinheiten zwischen 170 und 220 Quadratmetern schaffen. In einem früheren Bericht hatten sie von mindestens 7,5 Millionen Investitionskosten gesprochen.

Schließlich erging die Bitte an Fachmann Alda zu erläutern, was denn nun passiere, je nachdem wie man sich entscheide. Wenn die Bezirksverordneten für die Erschließung stimmten, schließe die Stadt einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherrn ab. Lehnten sie die Vorlage ab, gelte der alte Beschluss weiter – gelänge es dem Bauherrn doch noch, den fehlenden Streifen zu kaufen, komme es dann zum Vertrag mit der Stadt. „Klappt das nicht, kommt es zum Abbruch der Verhandlungen zur Erschließung“, sagte Alda. Weil das gleichbedeutend mit einem Platzen des Vorhabens sei, könne er nicht ausschließen, dass dies Schadensersatzansprüche gegen die Stadt nach sich ziehe.

Das wollte wiederum Kunze nicht so im Raum stehen lassen. Man habe der ursprünglichen Ausführung zugestimmt und könne nichts dafür, wenn der Investor das kleine Grundstück von Dritten nicht erwerben könne. Schmitt gab sich ebenfalls gelassen: „Wir können hier nicht für Grundstücke sorgen.“

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