Godesberger Gewerbegebiet Weststraße Betriebe drohen mit Klage gegen Moschee

BAD GODESBERG · Dass der marokkanische Kulturverein gerne das Areal im Gewerbegebiet an der Weststraße erwerben und mit Moschee und Kulturzentrum dorthin ziehen möchte, erhitzt weiter die Gemüter.

Die 21 geplanten Parkplätze reichten auf keinen Fall aus und verstießen sogar gegen das Baurecht, meinten einige Unternehmer im Gespräch mit dem GA. Denn die Stellplätze seien für eine Moschee errechnet worden, bei dem Kulturzentrum handele es sich aber um eine Veranstaltungsstätte, weil außer dem Freitagsgebet auch geplant sei, Feiern und Ähnliches durchzuführen. „Für solche Zwecke müssten mindestens 100 Parkplätze ausgewiesen werden“, so ein Unternehmer.

Sollten die Stadtwerke aber daran festhalten, das Areal dem marokkanischen Kulturverein zu verkaufen, bestehen die Unternehmer darauf, dass die Zahl der Parkplätze erhöht wird. „Ansonsten würden wir dagegen klagen. Ein Anwalt ist schon beauftragt“, sagten die Unternehmer, die aus Sorge vor Repressalien namentlich nicht in der Zeitung stehen möchten. Denn im Vorfeld der städtischen Infoveranstaltung war ein Unternehmer bedroht worden. Von wem ist unklar, der marokkanische Kulturverein hatte sich von dem Vorfall öffentlich distanziert.

Auch das Haribo-Museum wurde nicht genehmigt

Ferner wies ein Unternehmer darauf hin, dass der Plan, ein Haribo-Museum an der Friesdorfer Straße zu bauen, gescheitert sei, weil „die behördlichen Auflagen hinsichtlich öffentlicher Parkplätze, Verkehrsführung und Lärmschutz zu hoch seien“. Ein anderer sagte, „wenn ich an den möglichen Autoverkehr denke, den die Moschee anzieht, wird mir angst und bange um das Gewerbegebiet“.

Der marokkanische Kulturverein sagte dem GA dazu, man habe mit den Moscheebesuchern über die Sorgen der Betriebe gesprochen und diese hätten gesagt, wie bislang zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu kommen. Ein Vorstandsmitglied betonte erneut, „dass das Einzugsgebiet der Moschee nur Plittersdorf und Lannesdorf ist“. Andere Godesberger Stadtteile hätten ihre Moscheen. Zu mehr wollte er sich wieder äußern, wenn man das Gespräch mit dem Architekten und dem Oberbürgermeister geführt habe. Diese stehen in der nächsten Woche an.

Wie das städtische Presseamt auf Anfrage mitteilte, will OB Ashok Sridharan dann sowohl mit dem Verein als auch mit dem saudi-arabischen Botschafter Gespräche führen. Dabei geht es auch um die Zukunft der König-Fahad-Akademie, die als Alternative für den marokkanischen Verein ins Gespräch gebracht wurde. Erst wenn diese Treffen vorbei seien, wolle man sich weiter äußern, so die Stadt. Wie berichtet, will der marokkanische Kulturverein mit Sitz an der Bonner Straße an die Weststraße umziehen. Auf etwa 3.500 Quadratmetern will er eine Moschee und weitere Räume etwa für Schulungen und interkulturelle Veranstaltungen einrichten. Die Zahlen seien angesichts der Nutzfläche unrealistisch niedrig, sowohl was die 21 Parkplätze als auch die erwarteten 350 Besucher angehe, heißt es von den umliegenden Unternehmen.

Unternehmer wären auch gegen eine Kirche oder eine Disko

Ein weiteres Argument gegen die Moschee im Gewerbegebiet Nord: Es gebe dort schon sechs kulturelle Vereine, darunter die Karnevalsgesellschaft AKP und den Club Galicia. „Wenn man nun auch das Kulturzentrum zulässt, könnte das Ganze kippen.“ Das wäre auch so, wenn man „eine katholische Kirche oder eine Diskothek an dieser Stelle bauen wollte“. Darüber hinaus sei es für eine Stadt deutlich lukrativer, ein Unternehmen anzusiedeln. Nicht nur, dass Arbeitsplätze geschaffen würden. Es würde außerdem Gewerbesteuer bezahlt.

Auf die Frage des GA, warum sich außer der Firma Eurolux und dem Kulturverein in den vergangenen zehn Jahren niemand für das Grundstück interessiert habe, sagten die Gewerbetreibenden unisono: „Das liegt schlicht daran, dass das Areal nicht offiziell angeboten wurde. Wir haben davon erst im August aus der Zeitung erfahren.“

Eventuell könnte sich das ändern: Einige Unternehmer überlegen demnach, gemeinschaftlich ein Angebot abzugeben. Das aber könnte nur zum Zuge kommen, wenn der Kulturverein kein Baurecht für seine Moschee und das Kulturzentrum erhalten sollte. Daran nämlich ist das Grundstücksgeschäft mit dem Verein gebunden.

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