Nikolausmarkt in Bad Godesberg In den Weihnachtsbuden gilt die 3G-Regel

Bad Godesberg · Da die Buden auf dem Nikolausmarkt in Bad Godesberg und auf dem Weihnachtsmarkt in Bonn einen Arbeitsplatz darstellen, gilt für die Händler und Verkäufer die 3G-Regel. Für Besucher der Märkte die 2G-Regel.

 Gut besucht war am ersten Abend der Nikolausmarkt in der Bad Godesberger City.

Gut besucht war am ersten Abend der Nikolausmarkt in der Bad Godesberger City.

Foto: Maximilian Mühlens

Während Besucherinnen und Besucher des Nikolausmarktes in der Bad Godesberger Innenstadt diesen nur geimpft oder genesen betreten dürfen, müssen sich die Budenbetreiber und das dort eingesetzte Personal an die 3G-Regeln halten. Sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Die Buden gelten als Arbeitsplatz, weshalb es dort andere Regeln als auf der Veranstaltungsfläche gibt.

Budenbetreiber müssen ihre Mitarbeiter kontrollieren

„Soweit ich weiß, sind alle Budenbetreiber auf dem Nikolausmarkt geimpft“, so Marktleiter Konrad Pyc gegenüber dem GA. In Bad Godesberg wird der Markt vom Stadtmarketing organisiert und durchgeführt. Wie die Impfsituation bei dem eingesetzten Personal aussieht, weiß Pyc allerdings nicht.

Für die Einhaltung der 3G-Regeln in den Buden sei nämlich der Budenbetreiber verantwortlich, der dafür sorgen muss, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die entsprechenden Nachweise auch erbringen, erklärt er weiter. Das entsprechende neue Infektionsschutzgesetz ist seit Mittwoch in Kraft. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss seinem Arbeitgeber täglich einen Test vorweisen. Dieselben Regeln gelten natürlich auch für Arbeitnehmer in Geschäften oder in Supermärkten.

Regel gilt auch auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

So ist es auch beim Bonner Weihnachtsmarkt. In einer früheren GA-Berichterstattung war die Rede davon, dass auf dem Markt in der Bonner Innenstadt die Händler und auch Verkäufer ausschließlich geimpft oder genesen sein müssen, dies trifft allerdings nicht zu. Den Fehler bitten wir zu entschuldigen.

„Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, also auch für Beschickerinnen und Beschicker und Schaustellerinnen und Schausteller“, so Marc Hoffmann vom städtischen Presseamt und nimmt damit Bezug auf den Weihnachtsmarkt in der Bundesstadt.

Veranstalter mit Nikolausmarkt bislang zufrieden

In Bad Godesberg wird die 2G-Regel vor allem von den Händlern kontrolliert. Konrad Pyc hatte dafür extra Stempel verteilt, damit die Händler kontrollierte Personen entsprechend kennzeichnen können. Sonst müssten die Besucher an jeder Bude ihren 2G-Nachweis erbringen. Bislang ist Marktleiter Pyc mit dem Ablauf des Nikolausmarktes ganz zufrieden. Auch die 2G-Kontrollen würden funktionieren.

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