Wohnungen am Aennchenplatz ´ Godesberger Mietern droht der Auszug wegen fehlender Genehmigung

Bad Godesberg · Luciana Bidi ist fassungslos. Seit 2005 lebt sie in ihrer Wohnung am Aennchenplatz in Bad Godesberg. Doch offenbar gab es keine Genehmigung für Wohnungen in diesem Haus. Auch die derzeitigen Vermieter wurden beim Kauf nicht infomiert, sagen sie.

 Gabriele und Nimal Perera mit Mieterin Luciana Bidi auf der Terrasse vor der Wohnung. Beides ist auf dem Papier als Lagerraum deklariert.

Gabriele und Nimal Perera mit Mieterin Luciana Bidi auf der Terrasse vor der Wohnung. Beides ist auf dem Papier als Lagerraum deklariert.

Foto: Petra Reuter

Luciana Bidi ist fassungslos. Seit 2005 lebt sie in ihrer Wohnung am Aennchenplatz. Probleme gab es nie. Auch nicht, als das Haus 2010 (genau wie das Nachbargebäude) an Nimal und Gabriele Perera verkauft wurde. Ihr Mietvertrag – und die der anderen Bewohner – lief weiter. Vor einigen Monaten aber flatterte ein Brief der Stadt ins Vermieterhaus. Die Pereras, so der Inhalt, müssten den Mietern kündigen. Denn die Wohnungen in der ersten bis dritten Etage dürften einzeln als solche nicht genutzt werden. Sie seien als Lager- oder Ausstellungsflächen ausgewiesen, nur das zweite und dritte Geschoss dürfte vermietet werden. Aber nur gemeinsam.

Vor zehn Jahren habe man das Haus erworben – inklusive Mietern, sagt Gabriele Perera. Deren Namen seien sogar im Kaufvertrag festgehalten worden. „Wir hatten keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit.“ Doch wieso hat die Immobilie nach so vielen Jahren überhaupt das städtische Interesse geweckt? Grund dafür seien die Ortsbesichtigungen zur Erfassung zweckentfremdeten Wohnraums gewesen, beschreibt Perera. Auch wenn in diesem Fall keine Zweckentfremdung, sondern baurechtliche Gründe gegen die Vermietung sprechen, sei die Stadt so auf die Gebäude am Aennchenplatz 9 und 11 aufmerksam geworden.

Es stellte sich heraus, dass die Wohnungen 1975, als der Bauantrag eingereicht wurde, zwar genehmigt worden seien, so Perera. Kurze Zeit später aber habe der Bauherr die Flächen umwidmen lassen. Wohl um weniger Stellplätze ablösen zu müssen, meint sie. Hinzu kommt, dass die Häuser im Kerngebiet liegen. Sprich: Nur ein gewisser Flächenanteil darf für Wohnen, der Rest muss für Gewerbe genutzt werden.

Auszug bis zum 30. September

Nun also mussten die Pereras – gegen ihren Willen – drei Mietern kündigen. Bis 30. September müssen sie ausgezogen sein. „Falls nicht, müssen die Mieter eine Ordnungsstrafe von 500 Euro zahlen, für uns sind es pro Person und pro Wohnung 1000 Euro“, sagt Perera. Nicht nur, dass es derzeit ohnehin sehr schwierig sei, eine neue Wohnung zu finden. Hinzu komme, dass sämtliche Mieter, darunter eine Flüchtlingsfamilie, Gelder von der Arge beziehen. Und somit einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Nicht nur die Corona-Krise, auch der Mangel an sozialem Wohnungsbau mache es ihr nahezu unmöglich, eine Wohnung zu finden, stellt Bidi fest. „Ich habe nächtelang nicht geschlafen. Wo soll ich denn hin?“, fragt die 63-Jährige, die sich an den Mieterbund gewendet hat.

Dort kann man den Vorgang nicht nachvollziehen und ist bereits tätig geworden. Mit einem ersten Erfolg: Bidi wird am 1. Oktober nicht auf der Straße stehen, sagt Mitarbeiterin Beate Wieloch. Die Stadt habe ihr zugesagt, „dass sie nicht ausziehen muss, wenn sie rechtzeitig mitteilt, dass sie noch keine neue Wohnung gefunden hat“. Und: Wenn die Pereras einen Bauantrag und einen Antrag auf Nutzungsänderung in Wohnraum stellen, sei die Kündigung „ohnehin ausgesetzt“.

Architekt verschafft sich Eindruck vor Ort

Genau das wollen die Pereras tun, die sich auch an den Oberbügermeister gewendet haben. Am 13. August wird sich ein Architekt einen Eindruck vor Ort verschaffen, der alles Weitere in die Wege leiten soll. Außerdem hat das Ehepaar einen Anwalt eingeschaltet. Er hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Verfügungen der Stadt eingereicht. „Die Stadt Bonn wehrt sich, dass die Wohnungen, die als Wohnungen gebaut wurden, so genutzt werden“, fasst Gernot Sommer von der Anwaltssozietät Franken, Grillo, Steinweg zusammen. Allerdings sprächen lediglich bauordnungsrechtliche Gründe, die Lage im Kerngebiet, dagegen. „Es gibt keine Gefahr für Leib und Leben“, betont Sommer. So sei unter anderem auch der Brandschutz in Ordnung. Zwar sei eine Änderung der baurechtlichen Vorgaben kein einfacher Verwaltungsakt, vermutlich müsste die Bezirksregierung eingeschaltet werden. „Aber wenn man das möchte, könnte man es tun.“ 

„Vorbehaltlich letzter Abstimmungen innerhalb der Verwaltung können wir dem Ehepaar vermutlich eine Lösung anbieten“, teilt Markus Schmitz vom städtischen Presseamt auf GA-Anfrage mit. Weitere Fragen, etwa wie die Stadt den Vorgang bewertet oder ob es aus ihrer Sicht eine Chance gibt, die Wohnungen zu erhalten, blieben unbeantwortet.

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