Giftiger Müll im Naturschutzgebiet Stadt Bonn lässt Brandschutt und Eternit entsorgen

Niederbachem/Mehlem. · Sein Hinweis hat etwas gebracht: Der Niederbachemer Familienvater Marc Mertens hat sich über den Zustand einer Gartenanlage nahe des Rodderbergs geärgert. Die Stadt hat daraufhin den teils giftigen Brandschutt und gesundheitsgefährdende Eternitplatten entsorgen lassen.

 Aus Sicht von Ben Mertens (9) Vater müssen auch die Tanks auf dem Gartengrundstück in Mehlem am Rodderberg entsorgt werden.

Aus Sicht von Ben Mertens (9) Vater müssen auch die Tanks auf dem Gartengrundstück in Mehlem am Rodderberg entsorgt werden.

Foto: Axel Vogel

Auf Veranlassung des Bonner Stadtordnungsamtes ist in der vergangenen Woche teils giftiger Brandschutt auf einem Gartengrundstück an der Vulkanstraße in Mehlem am Rande des Naturschutzgebietes Rodderbergs entsorgt worden.

Bei einem Brand auf dem weitläufigen und schwer einsehbaren Areal war Anfang Februar eine Art Gartenlaube zerstört worden. Den Brand hatten die Bonner Feuerwehr und Einheiten der Wachtberger Wehr in einer Gemeinschaftsaktion zwar schnell gelöscht. Ein Anwohner, Marc Mertens aus Niederbachem, der mit seiner Familie ein paar Gehminuten von dem Areal entfernt wohnt, hatte sich dann aber bei der Stadt über den unhaltbaren Zustand auf dem Gelände beschwert. Offenbar zu Recht, wie Kristina Buchmiller vom städtischen Presseamt auf Anfrage bestätigt, handelt es sich bei der Gartenlaube „um einen nicht genehmigten Bau im Landschaftsschutzgebiet“, der zudem auch mit den als gesundheitsgefährdend geltenden Eternitplatten gebaut worden sei. Der Baustoff gilt als Krebs auslösend.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Aus Sicht von Mertens gehen von dem „bislang völlig ungesicherten Areal“, Gefahren für Menschen und Umwelt aus. Ein Dorn im Auge ist dem Niederbachemer grundsätzlich, dass der Garten nicht durch einen Zaun oder eine Absperrung gesichert ist. Zumal sich dort große Flüssigkeitstanks mit unbekanntem Inhalt befinden würden sowie ein Lager mit Eternitplatten. Warum ihn die Zustände dort interessieren, ist schnell erklärt: „Meine beiden Söhne Ben (9) und Leo (7) hatten das frei zugängliche Gelände als Abenteuerspielplatz entdeckt.“ Und zwar genau solange, bis sich Vater Mertens selber auf dem besagten Grundstück umgesehen hatte: „Ich habe wegen der Gefahren, die hier lauern, meinen Söhnen sofort das Spielen auf dem Areal verboten.“

Mertens wandte sich zudem an das Ordnungsamt und bat um Abhilfe. Laut Buchmiller habe der Stadtordnungsdienst dann eine Fachfirma beauftragt, „um den Schutthaufen mit den mit Asbest belasteten und teilweise verkohlten Eternitplatten entsorgen zu lassen“. Schließlich gehe von „dem Asbest eine Gefahr für die Allgemeinheit aus“. Ansonsten sei für den Zustand, in dem sich das Grundstück befindet, der Eigentümer zuständig. Gefragt, wer für die Entsorgung aufkommen muss, sagt Buchmiller: „Kosten, die im Rahmen der Ersatzvornahme anfallen, können vom Grundstückseigentümer eingefordert werden.“

Was die Ahndung des illegalen Baus angeht, sagt die Mitarbeiterin des Presseamts: Dieser Aspekt wird durch die Untere Naturschutzbehörde für die abgebrannte Hütte und die Verhinderung eines illegalen Neubaus weiterverfolgt.“

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