Panoramabad Rüngsdorf Oberbürgermeisterin legt Veto gegen längere Freibadsaison im „Rüngsi“ ein

Rüngsdorf · Bad Godesberg hatte im Januar beschlossen, dass die Freibadsaison im „Rüngsi“ von Anfang Mai bis Ende September andauern soll. Diese Entscheidung hat Oberbürgermeisterin Katja Dörner beanstandet, weil sie gegen geltendes Recht verstoße. Die Bezirksvertretung habe ihre Kompetenzen überschritten.

 Die Entscheidung über eine längere Saison im Freibad Rüngsdorf ist erst einmal aufgeschoben.

Die Entscheidung über eine längere Saison im Freibad Rüngsdorf ist erst einmal aufgeschoben.

Foto: Axel Vogel

Aus der längeren Freibadsaison des Panoramabads Rüngsdorf wird erst einmal nichts. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Bad Godesberg (BV) hatten bei ihrer Sitzung am 18. Januar beschlossen, die Saison des „Rüngsi“ von Anfang Mai bis Ende September stattfinden zu lassen. Die Mehrheit der Mitglieder war dafür, Nicole Unterseh, Corinna Dahmen und Michael Wenzel von den Grünen stimmten dagegen, Gerhard Lemm, ebenfalls von den Grünen, enthielt sich. Die Saisonverlängerung ging auf einen Antrag der CDU zurück. Im vergangenen Jahr hatte das Rüngsdorfer Freibad seine Tore am 4. September geschlossen.

„Bad Godesberg verfügt aktuell mit dem Panoramabad Rüngsdorf nur über ein funktionsfähiges Schwimmbad. Im Jahr 2022 bestanden nur für drei Monate Schwimmmöglichkeiten im Stadtbezirk. Auch wenn wir erwarten, dass das Freibad „Friesi“ ab der kommenden Freibadsaison wieder zur Verfügung steht und im Winter 2023/2024 auch wieder als Hallenbad genutzt werden kann, fehlt Bad Godesberg dennoch Schwimmfläche“, hieß es damals in der Begründung der CDU. Sie ergänzte dabei noch, dass „bei anhaltend schlechtem Wetter“ eine spätere Öffnung oder eine frühere Beendigung der Saison „grundsätzlich möglich“ sei.

Oberbürgermeisterin beanstandet Entscheidung

Mit einem Schreiben, das auf den 2. Februar 2023 datiert ist, beanstandet Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) genau diesen Beschluss. „In meiner Funktion als Oberbürgermeisterin bin ich dazu verpflichtet, einen Beschluss einer Bezirksvertretung zu beanstanden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt“, so Dörner in ihrem Schreiben. Der Grund der Beanstandung: Die BV habe mit dem Beschluss ihre Kompetenzen überschritten. Die BV habe für eine solche Entscheidung keine Zuständigkeit. „Die Bestimmung von Öffnungszeiten einer kommunalen Einrichtung (wie einem Freibad) stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar“, so Dörner. Und weiter: „Die Bezirksvertretung kann dieses Geschäft – anders als der Rat – auch nicht an sich ziehen“, schreibt die Oberbürgermeisterin weiter.

In ihrem Schreiben erklärt sie weiter, dass die BV lediglich über die Planung, bauliche Gestaltung, Unterhaltung, Instandsetzung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Bäder entscheiden könne.

Die Beanstandung seitens der Oberbürgermeisterin habe nun eine aufschiebende Wirkung. Die BV müsse nun darüber entscheiden, ob sie den Beschluss aufhebt oder bestehen lässt. Soll der Beschluss bestehen bleiben, entscheide der Stadtrat darüber. Auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung am 1. März stand der strittige Punkt zwar, wurde aber vertagt.

CDU will an der Forderung weiter festhalten

Nach der Beanstandung des Beschlusses äußerte sich Jens Röskens, Vorsitzender der CDU in der BV, per Pressemitteilung zu dem Thema. Die Sichtweise der OB sei „weder stichhaltig noch überzeugend“. Eine Entscheidung sei „nur dann Teil des laufenden Geschäfts der Verwaltung“, wenn sie „keine finanziellen und personellen Auswirkungen“ habe, heißt es in der Mitteilung. Die Verwaltung habe selbst auf den zusätzlichen Energiebedarf und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten hingewiesen, heißt es weiter. Für die Verlängerung der Freibadsaison sei zudem weiteres Personal notwendig. All das spreche deutlich gegen eine Entscheidung, die ausschließlich in die Zuständigkeit der Verwaltung falle, so die CDU. Die Partei werte die Absage daher als „politische Entscheidung“. Röskens möchte weiter an der Forderung und dem Beschluss festhalten.

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