Öffentlich genutzte Wege Bonnorange reinigt manche Straßen in Bad Godesberg nicht
Bad Godesberg · Die neue Satzung für die Straßenreinigung durch Bonnorange geht aktuell durch die Politik. Aus der Godesberger Politik kam nun Kritik: Manche Straßenabschnitte, die nicht durch das Unternehmen gereinigt werden sollen, seien wichtige, öffentliche Bereiche.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am Mittwochabend über die Änderung der Bonnorange-Satzung für Straßenreinigung diskutiert. Gabriel Kunze (SPD) kritisierte, dass wichtige Straßenabschnitte wie die Margaretenstraße vor dem Friesdorfer Freibad demnach nicht durch Bonnorange gereinigt werden sollen – und bekam dafür viel Zustimmung.
Zum Hintergrund: Für die Reinigung der Straßen in Bonn gibt es Regeln. Das Abfallunternehmen ist nach eigenen Angaben zuständig für „die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn“. Etwa ein Viertel der Bonner Straßen fällt dagegen in die Reinigungsklasse A 0.5, sodass die Anwohner für die komplette Reinigung verantwortlich sind.
Laut der Anlage für die aktuelle Änderung der Reinigungssatzung soll nun etwa die Margaretenstraße vor dem „Friesi“ zwischen Schule und Klufterplatz nicht durch Bonnorange gereinigt werden, weil sie nicht „endgültig ausgebaut“ und deshalb nicht als öffentliche Straße gewidmet ist. Dort sei das Tiefbauamt zuständig, erklärte Bonnorange-Sprecher Jérôme Lefèvre: „In der Regel werden wir mit der bedarfsgerechten Reinigung von dort beauftragt, bis der Ausbau abgeschlossen wurde und die Widmung stattfindet.“
Auch die Friesdorfer Straße ab Hausnummer 242, wo die Eingänge der Karnevalshallen liegen, sei keine öffentliche Straße und falle deshalb aus der Reinigungsliste. Laut Lefèvre handelt es sich außerdem um einen Stichweg mit wenig Verkehr. Solche würden in der Regel von Anliegern gereinigt, die dann keine Gebühren an Bonnorange zahlen. Ein weiteres von Kunze angeführtes Beispiel: Der Eingangsbereich der Stadthalle an der Friedrich-Ebert-Straße, werde von Bonnorange nicht gereinigt, weil es keine öffentliche Verkehrsfläche sei.
Politik: Bonnorange soll öffentlich genutzte Wege reinigen
SPD-Politiker Kunze kritisierte außerdem, dass der Bereich um die Einfahrt zur Tiefgarage Am Fronhof nicht gereinigt werden soll. Bonnorange begründete das damit, dass es sich um einen Privatbereich handelte. Aus Sicht von Kunze ist das aber ein Bereich, der von der Öffentlichkeit genutzt wird. Ein weiterer Abschnitt, der aus dem Straßenreinigungsverzeichnis fallen soll, ist ein Fußweg von der Basteistraße zum Panoramapark. Bonnorange begründet das damit, dass Fuß- und Verbindungswege in der Regel von Anliegern gereinigt werden müssen. Dazu erklärte Lefèvre, dass der Bereich auch vor dieser neuen Satzung durch Anlieger gereinigt wurde.
Die SPD beantragte, dass die Änderungen zu den genannten Straßen nicht vorgenommen werden, weil es sich „um zum Teil stark durch die Öffentlichkeit genutzte Wege in Bad Godesberg“ handele. Auf Vorschlag der CDU wurde der Antrag so ergänzt, dass „alle Wege, die nicht rein privat genutzt werden“, aus der Änderung herausgenommen werden sollen. Dem stimmte die Bezirksvertretung mehrheitlich zu. Da der Beschluss Bonnorange noch nicht vorliege, könne sich das Unternehmen dazu aktuell nicht äußern, teilte Sprecher Lefèvre am Freitagmittag mit.
Weitere Infos dazu, wer für die Straßenreinigung zuständig ist, gibt es unter www.bonnorange.de/service/privatpersonen/stadtreinigung/ueberblick.