15-Jähriger vor Gericht Prozess gegen mutmaßlichen Brandstifter von Godesberg startet

Bonn · Seit diesem Donnerstag muss sich ein Jugendlicher vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Er gab zu, im August eine Matratze in Brand gesteckt zu haben. Über eine Hecke griff das Feuer auf eine Schreinerei über und sorgte für große Zerstörung.

 Im August brannte die Schreinerei.

Im August brannte die Schreinerei.

Foto: Axel Vogel

Vor dem Bonner Amtsgericht hat am Donnerstagmorgen der Prozess um den Brand der Godesberger Schreinerei Ungerathen begonnen und der angeklagte 15-jährige Schüler hat die Tat grundsätzlich eingeräumt. Seine Anwältin verlas eine Erklärung, in der der Jugendliche sich dahingehend äußert, dass er am Morgen des 3. August vergangenen Jahres an einer vor dem Haus liegenden Matratze mit seinem Feuerzeug gezündelt habe. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass sich das Feuer über eine dahinter befindliche Hecke auf die Schreinerei und das Wohnhaus des Inhabers ausdehnen könne. Im Laufe des Vormittags hörte das Gericht unter anderem den Besitzer der Schreinerei und drei Jugendliche, die am Tattag mit dem Angeklagten unterwegs gewesen waren, als Zeugen an.

Ein Urteil wurde am Donnerstag noch nicht gesprochen, die Beweisaufnahme wird an einem Folgetermin fortgeführt. Auf Antrag der Verteidigung soll Anfang März noch ein weiterer Zeuge gehört werden. Außerdem steht auch noch der Bericht der Jugendgerichtshilfe aus. Im Kern geht es um die Frage, ob die Tat fahrlässig oder vorsätzlich geschah: Der Angeklagte habe nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn er billigend in Kauf genommen hätte, dass das Feuer sich über die Hecke auch auf das Wohn- und Geschäftshaus des Geschädigten ausdehnt, erläuterte Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann nach der Verhandlung.

Brand in Bad Godesberger Schreinerei
23 Bilder

Brand in Bad Godesberger Schreinerei

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„Die Abgrenzung ist sehr schwierig und ausschließlich im subjektiven Bereich angesiedelt“, führte sie weiter aus. Der Angeklagte habe eingeräumt, dass er die Matratze angezündet habe. Man könne aber nicht davon ausgehen, dass es ihm auch darauf angekommen sei, das Wohnhaus anzuzünden. „Wenn er das nicht überlegt hat, sondern davon ausgeht ‚nur die Matratze brennt und sonst gar nichts, dann kann man ihm nur den Vorwurf einer fahrlässigen Tat machen“, so Niepman. Dem 15-Jährigen droht bei Verurteilung eine Jugendstrafe oder eine andere Maßnahme des Jugendstrafrechts. Das könne bei Fahrlässigkeit beispielsweise auch ein Arrest sein.

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