Wohnhaus in Bad Godesberg Brandschutzvorschriften verärgert Bewohner im St. Markusstift

Bad Godesberg · Aus Brandschutzgründen dürfen auf Gemeinschaftsbalkonen des Markusstifts in Bad Godesberg keine Stühle und Blumen mehr stehen. Das ärgert so manche Bewohner.

 Auf den Privatbalkons stehen Möbel und Blumen. Auf den Gemeinschaftsbalkons in der Mitte auf drei Etagen dürfen keine stehen.

Auf den Privatbalkons stehen Möbel und Blumen. Auf den Gemeinschaftsbalkons in der Mitte auf drei Etagen dürfen keine stehen.

Foto: Ebba hagenberg-Miliu

Vera Zumpe ist sauer. Seit dem Frühjahr sind Stühle und Blumentöpfe auf den großen Gemeinschaftsbalkonen auf drei Etagen des CBT-Wohnhauses St. Markusstift nicht mehr erlaubt. „Dabei sitzen doch gerade diejenigen Bewohner, die keinen eigenen Balkon haben, so gerne da, unterhalten sich und versorgen ihre Pflanzen,“ berichtet Zumpe, die selbst betroffen ist. Gehbehinderte, die mit dem Rollator oder Rollstuhl unterwegs seien, brauchten doch gerade einen Ort an der frischen Luft, den sie leicht aufsuchen könnten.

Ein Brandschutzgutachten hat kürzlich ergeben, dass die Balkone als zweiter Fluchtweg zu gelten haben. „Unsere Stühle mussten also heruntergeholt werden, sogar die Blumenkästen, die von uns versorgt werden“, sagt Zumpe. Durch diese strenge Maßnahme würden die Lebensqualität und die Kontaktmöglichkeiten vieler Mitbewohner im Haus massiv eingeschränkt, heißt es in einem Schreiben, das zahlreiche Bewohner unterschrieben im Bürgerbüro von Oberbürgermeister Ashok Sridharan abgegeben haben.

Rettungswege verstellt

Susanne Littfinski, die Geschäftsleitung des CBT-Wohnhauses St. Markusstift, bestätigt die Maßnahmen auf Anfrage: „Ich bedauere, dass unsere Mieter im Wohnhaus St. Markusstift die Gemeinschaftsbalkone als zentrale Treffpunkte momentan nicht nutzen können.“ Es handelt sich insgesamt um eine beachtliche Fläche von 40 Quadratmetern. Die Feuerwehr habe diese im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzepts als zweiten Fluchtweg deklariert und das Haus aufgefordert, die Balkonmöblierung zu entfernen, so Littfinski. Die Türen zu den Balkonen müssten immer frei bleiben. „Es finden derzeit aber intensive Abstimmungen zwischen der Fachabteilung der CBT und dem Bauordnungsamt statt, um eine zeitnahe Lösung zu finden, die die Sicherheit der Mieter genauso berücksichtigt wie deren Wunsch nach weiterer Nutzung der Balkone“, betont Littfinski. Sobald dem Haus der Bescheid vom Bauordnungsamt vorliege, werde sie die Mieter informieren, sagt die Geschäftsführerin.

Die Stadt erläutert auf Anfrage, vor Ort sei eine Nutzungsänderung von Gemeinschaftsräumen in Wohneinheiten genehmigt worden. Das dafür nötige Brandschutzkonzept habe jedoch Rettungswege gebraucht. „Und jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen benötigt zwei voneinander unabhängige Wege“, so Bauordnungsamtsleiterin Sigrun Scharf. Wenn der Weg, der über Treppenhäuser unmittelbar ins Freie führe, wegen starker Rauchentwicklung ausfalle, müsse man über einen zweiten Weg nach draußen gelangen können. „In der Regel ist das eine Stelle, wo die Feuerwehr mit Leiter retten kann, hier sind es eben die Balkone.“ Deshalb bitte die Stadt um Verständnis, dass Rettungswege nicht durch Mobiliar, Pflanzen oder ähnliches verstellt werden dürften.

Abstimmung mit der Bauaufsicht

Ihr Vorschlag für die Mieterschaft sei, auf den Betreiber zuzugehen, sagt Amtsleiterin Scharf. „Denn über einen Nachtrag zum Bauantrag könnte eine teilweise Nutzung und Möblierung der Balkone in Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr geprüft werden.“

Das ist offenbar vom St. Markusstift aus nun geschehen. Susanne Littfinski spricht jedenfalls von einer „wohlwollenden Prüfung“ der Wünsche der Mieterschaft. Was Bewohner wie Vera Zumpe freuen dürfte: „Wir wollen einfach wieder auf den Balkonen sitzen können. Und dort vielleicht auch wieder Blumen ziehen dürfen“, meint sie.

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