Plastikblumen und wilder Stühle-Mix Das ist in der Außengastronomie in der Bad Godesberger Innenstadt erlaubt

Bad Godesberg · In Bad Godesberg gibt es nicht nur vielfältige außengastronomische Angebote, sie erfreuen sich auch großer Beliebtheit. Dabei sind Plastikblumen, Lichterketten oder ein wilder Stühle-Mix keine Seltenheit. Das aber ist nicht erlaubt.

 In der Bad Godesberger Innenstadt gibt es – wie hier in der Koblenzer Straße – immer wieder Verstöße gegen die Gestaltungssatzung.

In der Bad Godesberger Innenstadt gibt es – wie hier in der Koblenzer Straße – immer wieder Verstöße gegen die Gestaltungssatzung.

Foto: Axel Vogel

Die Außengastronomie in der Bad Godesberger Innenstadt erfreut sich großer Beliebtheit. Deren Optik – also ob und in welcher Form Mobiliar und Dekoration zulässig sind – ist in der Gestaltungssatzung für den Stadtbezirk geregelt. Die schreibt zum Beispiel einheitliche Stühle und Tische auf den Terrassen von Imbissbuden, Restaurants und Cafés vor. Eine Vorgabe, die von vielen Betreibern missachtet wird.

So zum Beispiel im Durchgang zum Hubertinumshof. Dort haben die Inhaber eines Imbisses Stühle und Tische aufgebaut. Außerdem wurden wild blinkende Lichterketten, Plastikgräser und Blüten an den Wänden aufgehängt. Zwar hat die Stadt, wie berichtet, die zunächst illegal eingerichtete Außengastronomie nachträglich genehmigt, das optische Wirrwarr aber bleibt. Und das betrifft nicht nur den Wandschmuck, sondern auch das Mobiliar, das in verschiedenen Farben, Formen und Materialien daherkommt.

Klarer Verstoß gegen die Gestaltungssatzung

Ein klarer Verstoß gegen die Gestaltungssatzung. „Innerhalb einer Außengastronomie ist jeweils nur ein Stuhl-, Tisch- oder Schirmtyp eines Fabrikats zulässig“, heißt es dort. „Es ist auf eine qualitätsvolle Ausführung der Möblierung zu achten. Als Material ist bei Tischen und Stühlen Holz, Metall oder eine hochwertige Kunststoffkonstruktion zu verwenden.“ Auch die unechten Pflanzen sind laut Satzung ein No-Go. „Außengastronomieflächen sollen einen offenen, einladenden Charakter haben. Dazu können innerhalb der genehmigten Fläche Pflanzkübel mit natürlichen Pflanzen (…) aufgestellt werden.“

Ein Blick die Koblenzer Straße hinauf und hinunter zeigt, dass es sich nicht um den einzigen Verstoß handelt. Nur wenige Außengastronomien orientieren sich an den Vorgaben der Gestaltungssatzung. Das gilt auch für den Theaterplatz. Hohe Pflanzkübel mit unechtem Grün umranden die Terrasse eines Imbisses. Auch dort ist das Mobiliar tendenziell uneinheitlich.

Schön ist es nicht, ist immer von Passanten zu hören, die in der Fußgängerzone unterwegs sind. Zwar freue man sich über die verschiedenen Möglichkeiten, Getränke und Essen unter freiem Himmel zu genießen. Aber optisch sei das an vielen Stellen noch ausbaufähig.

Stadt kontrolliert „im Rahmen der personellen Möglichkeiten“

Vor allem im Bereich der Koblenzer Straße und der Alten Bahnhofstraße hat die Stadt in diesem Jahr zahlreiche Verstöße gegen die Gestaltungs- und Werbesatzung geahndet, sagt Andrea Schulte vom städtischen Presseamt. Wie viele es sind, könne man allerdings nicht sagen, da deren Anzahl nur „mit unverhältnismäßigem Aufwand“ ermittelt werden könnte.

Doch wie hält die Stadt die Situation vor Ort im Auge? „Die städtischen Bürgerdienste kontrollieren im Rahmen der personellen Möglichkeiten in unregelmäßigen Abständen die erteilten Sondernutzungen, auch – aber nicht ausschließlich – in den Geltungsbereichen von Gestaltungs- und Werbesatzungen“, so Schulte. Heißt, dass das Ordnungsamt bei seinen Rundgängen auch die Außengastronomie im Blick haben und eventuelle Verstöße ahnden sollte.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, erhält laut Schulte eine sogenannte Ordnungsverfügung. Dann wird jeder Fall geprüft, gegebenenfalls werden Sondernutzungsgebühren nacherhoben, wenn die Außengastronomie illegal aufgestellt wurde. Oder es wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Wer sich nicht an die Satzung hält, zahlt

Dann kann der Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Illegale Außengastronomie oder unerlaubt aufgestellte Verkaufsauslagen werden nach Fläche berechnet, sodass die Höhe der Strafe variiert – mindestens aber werden 45 Euro im ersten, beziehungsweise 21,80 Euro im zweiten Fall fällig, so Schulte. Für unerlaubt aufgestellte Gehwegaufsteller werden generell 27,50 Euro erhoben. „Sofern der Verstoß zu einem Bußgeld führt, beträgt dieses in der Regel bei einfachen Verstößen 50 Euro“, so Schulte.

Gab es einen Verstoß, wird regelmäßig kontrolliert. „Grundsätzlich erfolgt eine Nachprüfung innerhalb weniger Tage nach der in der Ordnungsverfügung gesetzten Frist“, so Schulte. „Weitere Nachprüfungen erfolgen dann im Rahmen der allgemeinen Kontrollmaßnahmen.“

Die Außengastronomie im Durchgang zum Hubertinumshof hat auf jeden Fall schon zu politischen Diskussionen geführt. Auch in der Bezirksvertretung sah man unter anderem optische Probleme bei Mobiliar und Dekoration. Bisher ist nichts geschehen. Aber: Mitarbeitende der Stadt würden sich die Situation in den nächsten Tagen vor Ort ansehen, versprach Schulte.

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