Hausprojekt in Wachtberg Der Umzug der Scheune gestaltet sich schwierig

Niederbachem · Grundsätzlich begrüßen Politik und Verwaltung die Pläne einer Bauherrin, die alte Scheune an der Bondorfer Straße ab- und andernorts wieder aufzubauen. Doch bei dem geplanten neuen Standort tun sich rechtliche und bauliche Probleme auf.

 Die alte Fachwerk-Scheune, die in der Bondorfer Straße in Niederbachem steht, soll abgetragen und in Arzdorf neu aufgebaut werden.

Die alte Fachwerk-Scheune, die in der Bondorfer Straße in Niederbachem steht, soll abgetragen und in Arzdorf neu aufgebaut werden.

Foto: Maximilian (FM) Mühlens

Verlassen und verwildert liegt die alte Fachwerkscheune an der Bondorfer Straße. Dies möchte eine Adendorferin ändern, die Scheune abbauen und in Arzdorf an der L 123 wieder errichten lassen. Vorgesehen sei im Erdgeschoss ein Geräteraum, ein Hofladen und im Obergeschoss eine Wohnung als Altensitz. Eine Abbruchgenehmigung liegt schon vor, nun muss der Wiederaufbau organisiert werden. Das Vorhaben war Thema im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Planung.

„Diese alte Fachwerkscheune wollen wir auf jeden Fall in Wachtberg wissen“, erklärte Jörg Ostermann, Beigeordneter der Gemeinde Wachtberg. Auch mehrere Mitglieder des Ausschusses lobten das Vorhaben. „Es wäre ein Verbrechen, wenn man die Scheune einfach so abreißen würde. Die Idee des Wiederaufbaus ist hervorragend“, sagte Philipp Willert, sachkundiger Bürger.

Dennoch sieht die Gemeindeverwaltung Probleme. „Der Bauherr möchte aktuell zu viel. Man müsste schrittweise vorgehen. Gerne würden wir von der Verwaltungsseite dies mit dem Bauherren durchsprechen“, sagte Ostermann. Der vorgesehene Platz für die Scheune in Arzdorf sei unglücklich gewählt, da er zu weit von der vorhandenen Bebauung entfernt sei. Außerdem liege er im Landschaftsschutzgebiet, sodass die Errichtung in die unbebaute Landschaft einen Eingriff in Natur und Landschaft darstelle.

Die Erschließungskosten am geplanten Standort muss die Bauherrin tragen

Ein weiteres Problem sei die Tatsache, dass man das Grundstück sowohl von der angrenzenden Remagener Straße, aber auch von der L 123 befahren könnte. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen müsste der beabsichtige Hofladen über die L 123 erschlossen werden. Aktuell würde der Hof rückwärtig von der Remagener Straße erschlossen. Bereits vor einigen Jahre habe der Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Errichtung eines Hofladens die Auflage erstellt, dass bei einer direkten Erschließung an die L 123 aus Richtung Berkum kommend eine Linksabbiegespur anzulegen sei. Die Kosten für diese Erschließung sind laut Straßen.NRW vom Bauherren zu tragen. Außerdem sei im Straßen- und Wegegesetz vorgeschrieben, dass die Fachwerkscheune in der 40-Meter-Anbaubeschränkungszone von Landesstraßen errichtet werden muss.

Die Gemeindeverwaltung merkte kritisch an, dass die Forderungen von Straßen.NRW seitens des Antragstellers in seinem vorliegenden Plan nicht berücksichtigt worden seien. Unter anderem deswegen bestehen seitens der Gemeinde Bedenken, dem Vorhaben zuzustimmen. Der Ausschuss schloss sich dieser Meinung einstimmig an und möchte der Bauherrin nun eine Bauberatung anbieten, sodass eine bessere und vor allem für alle Seiten gute Lösung gefunden werden kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort