Nach Schmuckfund in Mehlem Diebesgut wartet auf rechtmäßigen Besitzer

Bad Godesberg · Nach zwei Schmuckfunden in Mehlem hat die Bonner Polizei erst eine Besitzerin ausfindig machen können. Meist handelt es sich um Diebesgut von Einbrüchen. Fachleute empfehlen deshalb, sich rechtzeitig Nachweise über den Besitz zu sichern.

 Die gezeigten Gegenstände hat eine Mehlemerin im Buschwerk ihres Gartens aufgefunden.

Die gezeigten Gegenstände hat eine Mehlemerin im Buschwerk ihres Gartens aufgefunden.

Foto: Polizei Bonn

Bei der Gartenarbeit treten ja manchmal interessante Dinge zutage. Schmuck, zumal fremder, jedoch eher selten, weshalb eine Mehlemerin Ende März vermutlich sehr überrascht war, als sie im Buschwerk ihres Gartens in der Straße An der Nesselburg Uhren, Ketten und Ohrringe fand. Nur zwei Tage später war es im gleichen Ortsteil zu einer ähnlichen Entdeckung gekommen. Laut Polizeibericht hatte ein „aufmerksames Kind aussortiertes Diebesgut“ am Mehlemer Bach und der Domhofstraße gesichtet.

Im zweiten Fall konnte die Bonner Polizei laut Sprecher Michael Beyer den Schmuck nach der Veröffentlichung des Fundes mittlerweile der rechtmäßigen Besitzerin zuordnen: „Sie hatte Pendant-Schmuckstücke, das passte also zusammen.“ Entwendet worden waren Ringe und Co. bei einem Tageswohnungseinbruch. Nicht in Mehlem, so viel war dem Sprecher noch zu entlocken, der sich mit Verweis auf laufende Ermittlungen zurückhielt mit genaueren Angaben.

Mindestens acht Vorfälle mit Schmuck im Stadtbezirk seit Anfang 2022

Alleine im Stadtbezirk Bad Godesberg gab es laut Presseportal der Polizei seit Jahresbeginn acht Vorfälle, bei denen Schmuck abhanden kam. Meist handelte es sich um Einbrüche; besonders negativ heraus stechen jedoch ein Raubüberfall auf ein Schmuckgeschäft an der Plittersdorfer Kennedyallee im Februar und der Schockanruf von Betrügern Anfang Januar bei einer Bad Godesberger Seniorin. Die 79-Jährige hatte danach Goldschmuck aus dem Schließfach ihrer Bank geholt und den fremden Männern übergeben.

Wie häufig gestohlener Schmuck wieder auftaucht, kann die Bonner Polizei nicht sagen. „Wir führen dazu keine Statistiken“, sagte Michael Beyer. Und auch welchen Anteil der Schmuck bei Schäden nach Einbrüchen einnimmt, lässt sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht genau klären. „Wir erfassen die Wohnungseinbrüche, nicht jedoch das Stehlgut“, teilte Pressesprecherin Kathrin Jarosch auf Anfrage mit.

Versicherungswirtschaft sieht gestiegene Schadensumme

Allerdings zeigt sich für 2021 eine positive Seite der Corona-Pandemie. „Die deutschen Versicherer zählten rund 60 000 Wohnungseinbrüche, ein Viertel weniger als im Jahr zuvor“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Das sei der niedrigste Wert in der bis 1998 zurückreichenden Statistik. Die Bürger waren – dank Homeoffice – einfach zu viel zu Hause, was Einbrecher abschreckte. So verringerte sich die Schadenhöhe laut Verband um 40 Millionen auf 180 Millionen Euro. Kleiner Wermutstropfen: Der Schadendurchschnitt stieg dagegen von 2700 auf 3100 Euro.

Die GDV-Pressesprecherin wies darauf hin, dass Wertgegenstände nur in begrenztem Umfang über den Hausrat versichert werden könnten. „Die Anbieter haben unterschiedliche Werte“, sagte Jarosch. Als Orientierung diene folgende Obergrenze: teurer Schmuck, Briefmarken oder Gold bis maximal 25 000 Euro. Gegen Aufpreis seien oft höhere Entschädigungen versicherbar. „Wer solche Wertsachen, Antiquitäten, Gemälde oder Ähnliches in der Wohnung oder im Bankschließfach aufbewahrt, sollte mit seinem Versicherer sprechen“, riet sie. Spezialisten ermittelten dann den Wert, informierten über den optimalen Versicherungsschutz und ob spezielle Sicherungsmaßnahmen wie ein Tresor erforderlich seien.

Obermeisterin empfiehlt, als Nachweis den Schmuck neben der Rechnung zu fotografieren

Bei einem Schaden muss der Versicherte nachweisen, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder zerstört wurden. Deshalb heißt es, im Falle eines Falles gewappnet zu sein. „Ich gebe meinen Kunden meist beim Kauf ein Foto des Schmuckstücks dazu“, erklärte Brigitte Knebel-Patzelt, Obermeisterin und Lehrlingswartin der Gold- und Silberschmiede-Innung Bonn/Rhein-Sieg.

Die Bad Godesbergerin empfiehlt sonst, den Schmuck auf die Rechnung zu legen und samt Zentimetermaß zu fotografieren. „Es kann auch nicht schaden, ihn auf der Küchenwaage abzuwiegen“, so die Fachfrau. Gerade bei wertvolleren Dingen wie Uhren sei es ratsam, das Zertifikat aufzubewahren. „Und am besten nicht bei der Uhr“, sagte Knebel-Patzelt. Ebenfalls hilfreich könnten Familienfotos von Feiern sein, auf denen Ohrringe oder Kette getragen werden.

Findet sich kein rechtmäßiger Besitzer, darf der Schmuck versteigert werden

Meldet sich bei der Polizei kein rechtmäßiger Besitzer oder konnte der Fund keiner Straftat zugeordnet werden, gebe die Staatsanwaltschaft diesen laut Polizeisprecher Beyer zur Verwertung frei. Starre Fristen existierten nicht, es ist aber in der Regel ausreichend Zeit bis es soweit ist. Die Fundbüros dürfen das Diebesgut dann versteigern und damit zu Geld machen.

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