Joseph-Roth-Straße in Friesdorf Fällung von Platane entsetzt Anwohner

Friesdorf · Die Anwohner der Joseph-Roth-Straße, insbesondere in Höhe der Hausnummer 127, trauten ihren Augen nicht: Erst Anfang der Woche erfuhren sie durch Schilder der Stadt, dass die knapp 20 Meter hohe Platane zwischen den Grundstücken 127 und 129 gefällt werden sollte.

Am Donnerstagvormittag war es dann so weit: Die Baumfirma rückte an und begann mit der Fällaktion, die voraussichtlich zwei Tage lang dauern wird. Noch am Mittwoch hatten einigen Anwohner alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Fällaktion der Stadt Bonn kurzfristig zu stoppen.

Am Mittwochabend trafen sich Anwohner mit dem Architekten Jürgen Vöhringer, um zumindest noch ein Moratorium auszuhandeln. Doch da waren die Dinge nicht mehr aufzuhalten. Insbesondere Anwohner Frank Petersen, der kurzfristig, ausführlich und schriftlich noch Widerspruch bei der Stadt eingelegt hatte, warf der Stadt „kollektives Versagen“ vor, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Gutachten des Bauherrn festgestellt hat, dass der Baum trotz des Baus eines 120 Quadratmeter großen Einfamilienhauses hätte erhalten werden können.

„Das Votum der Stadtverwaltung gegen das Gutachten ist offenbar weder von der Baumkommission noch von der Bezirksverwaltung Bad Godesberg hinterfragt worden, möglicherweise gar nicht gelesen worden“, ärgerte sich Petersen.

Ulli Hauschild, Mitglied der Baumkommission und Bezirksverordneter der FDP, eilte am Mittwoch auch noch zu dem kurzfristig angesetzten Ortstermin und schlug sich auf die Seite der Anwohner, zumindest was die Kurzfristigkeit der Information durch die Stadt betraf: „Die Anwohner haben das auf den letzten Drücker erfahren, das ist unmöglich“, kritisierte Hauschild die Informationspolitik der Stadt.

"Fällung aus fachlicher Sicht des Amtes für Stadtgrün nötig"

Die Fällaktion könne er allerdings auch nicht mehr aufhalten. Außerdem, so Hauschild, gelte grundsätzlich Baurecht vor Baumrecht. Immerhin habe der Bauherr ihm zugesagt für die Platane bis zu zehn Ersatzpflanzungen vorzunehmen, wenn möglich in Ortsnähe.

Die Stadt Bonn reagierte auf GA-Nachfrage am Donnerstagnachmittag so: „Die Fällung ist aus fachlicher Sicht des Amtes für Stadtgrün nötig, um die Bebauung des Nachbargrundstücks, für die ebenfalls eine Genehmigung vorliegt, zu ermöglichen. Zum einen würden bei den Bauarbeiten die Wurzeln des Baumes beschädigt. Außerdem ragt die Krone des Baumes weit in das Nachbargrundstück hinein, so dass der Baum stark beschnitten werden müsste. Den Baum zu erhalten, ist aus diesen Gründen fachlich nicht zu vertreten. Der Fällung des Baumes ist von zwei städtischen Gremien – Bezirksvertretung und Baumkommission – zugestimmt worden. Der Bauherr muss ersatzweise zwei Laubbäume pflanzen“, erläuterte Markus Schmitz vom Presseamt der Stadt.

Im Gutachten des Bauherrn hieß es: „Die Eingriffe sind aus baumbiologischer und statischer Sicht unter Beachtung der Empfehlungen ohne statische und physiologische Bedenken durchzuführen.“ Architekt Jürgen Vöhringer blieb dann am Mittwochabend auch nichts anderes übrig, als zu konstatieren: „Ich habe kein Mandat, die Fällaktion zu stoppen.“ Und für Frank Petersen stand fest: „Dieser Baum hätte erhalten werden können.“

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