Urteil in Bonn Falscher Polizist scheitert an echter Polizistin

Bonn · Ein 29-jähriger Kölner ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er gab sich als Polizist aus – am Ende nicht erfolgreich.

 Ein falscher Polizist ist in Bonn verurteilt worden.

Ein falscher Polizist ist in Bonn verurteilt worden.

Foto: dpa/Arne Dedert

„Der Modus Operandi dieses Betrugsmodells frisst sich wie ein Krebsgeschwür in unsere Gesellschaft“, brachte der Vorsitzende Richter Marc Eumann den Hintergrund der Straftat auf den Punkt, bei der gerade das Urteil gesprochen war: Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs hatte die 10. Große Strafkammer einen falschen Polizisten soeben zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt. Die Strafe verteilt sich dabei auf zwei einzelne Gesamtstrafen von vier sowie drei Jahren und vier Monaten.

Der Grund: Am 18. September vergangenen Jahres – und damit mitten zwischen den nun verurteilten zehn Straftaten – war der Mann bereits vor dem Landgericht Köln zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen anderer Delikte verurteilt worden. Damit war die Verhängung einer einzelnen Gesamtstrafe nicht möglich – eine Tatsache, die sich nicht unbedingt günstig für den grundsätzlich geständigen Täter ausgewirkt hat.

Das Betrugsmodell, von dem der Richter in der Urteilsbegründung ein solch düsteres Bild zeichnete, ist die auch als Polizisten- oder Enkeltrick bekannte Masche: Gemeinsam ist diesen meist von international organisierten Banden organisierten Betrügereien, dass die in den allermeisten Fällen betagten Opfer mit beim ersten Hinhören hanebüchen klingenden Geschichten dazu gebracht werden, den Betrügern freiwillig ihre Wertsachen zu übergeben. „Es wurde mit großem psychologischen Einfühlungsvermögen Vertrauen aufgebaut“, so Eumann. Die Anrufe dauerten in der Regel mehrere Stunden.

Der nun Verurteilte stellt allerdings in der Bandenstruktur nur das letzte Glied dar: In einer finanziellen Notlage ließ sich der 29-jährige drogenabhängige Kölner von nicht genannten Hintermännern anwerben. Er sollte lediglich das Geld vor Ort bei den Opfern abholen und in einem Kölner Hinterhof abgeben. Tausend Euro sollte er pro Betrugsfall bekommen, 14.000 Euro soll er insgesamt erhalten haben. Sechs erfolgreiche und eine erfolglose Übergabe zwischen dem 31. August und dem 11. September 2020 führten schließlich zu der vierjährigen Gesamtstrafe. Drei weitere Fälle, von denen aber nur der erste von Erfolg gekrönt war, führten dann zu der zweiten, etwas kürzeren Freiheitsstrafe.

Zum Verhängnis wurde dem Mann eine Besonderheit des Betrugssystems: Um gezielt Senioren anzurufen, durchforsten die Hintermänner die Telefonbücher nach Namen, die auf ein „älteres Semester“ schließen lassen, wie es Eumann ausdrückte. Im letzten Fall war diese Strategie zwar im Grundsatz wieder erfolgreich. Allerdings nahm die deutlich jüngere Ehefrau des Anrufers das Gespräch an und roch als aktive Polizistin sofort Lunte. Sie stellte sich spontan „tüddelig und reich“, sorgte aber im Hintergrund dafür, dass ihre Kollegen den nun Verurteilten in flagranti erwischen konnten.

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