Messerattacke in Friesdorf Fünfeinhalb Jahre Haft nach versuchtem Totschlag

Friesdorf · Ein 31 Jahre alter Mann ist in Bonn wegen versuchtem Totschlags zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der Drogendealer hatte einen Bekannten in Friesdorf mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt.

Mit einem sogenannten Einhandmesser wie diesem verletzte der Verurteilte seinen Bekannten. (Symbolfoto)

Mit einem sogenannten Einhandmesser wie diesem verletzte der Verurteilte seinen Bekannten. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Paul Zinken

Am 11. Juli vergangenen Jahres hallte ein „markerschütternder Schrei“ durch Friesdorf: Ein 31-jähriger Drogendealer hatte auf dem Klufterplatz an der Ecke zur Annaberger Straße einen 44-jährigen Bekannten mit einem sogenannten Einhandmesser lebensgefährlich verletzt. Nun ist der Täter vor dem Bonner Schwurgericht wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haft von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Außerdem muss er dem Opfer ein Schmerzensgeld von 12.500 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff war von den Tatumständen sichtlich beeindruckt: Dem von ihm während der Urteilsbegründung beschriebenen Schrei folgte nämlich nach seinen Worten eine wahre Flut aus Blut. Der Angreifer hatte mit dem Messer die Halsschlagader getroffen. Nur dem „heldenhaften“ Eingreifen eines Mannes, der mit dem Opfer unterwegs war, sei es zu verdanken, dass der damals 44-Jährige noch am Leben ist. „Ohne den Zeugen wäre das Opfer verblutet“, so Reinhoff.

Der frisch verurteilte Zwei-Meter-Mann mit dem kleinen Zopf schaute während der Worte des Richters betreten zu Boden. Möglicherweise hatte er die Tat als Verteidigung gesehen, denn tatsächlich war das Opfer kurz zuvor auf ihn losgegangen.

Die Vorgeschichte der Bluttat skizzierte der Vorsitzende allerdings deutlich differenzierter: Der Angeklagte habe mit seiner Freundin in einer Erdgeschosswohnung in der Nähe gelebt: „Von dort aus dealte er regelmäßig“, so Reinhoff. Am Abend des 11. Juli habe seine Freundin ihn in einen nahegelegenen Discounter geschickt, wo er auf das spätere Opfer getroffen sei. Die Männer kannten einander wohl aus der Szene. Der 44-Jährige war mit einem Bekannten – dem erwähnten späteren Helden – unterwegs, als ihn der Angeklagte spontan als Pädophilen beschimpfte und ihm direkt in das Gesicht spuckte.

Wegen dieses Angriffes geriet der Mann in Wut, wurde aber von seiner Begleitung zunächst wieder beruhigt und zur Seite gezogen. Der zum Einkauf geschickte Dealer betrat daraufhin den Supermarkt, während der Bespuckte sich mit seiner Begleitung auf eine Bank in der Nähe zurückzog.

Verbotenen Waffe am Schlüsselbund

„Es wäre besser gewesen, wenn er sich dauerhaft beruhigt hätte und auf der Bank sitzen geblieben wäre“, fuhr Reinhoff fort. Das tat er aber nicht, denn bereits nach kurzer Zeit verließ der 31-jährige Dealer den Markt wieder. Er hatte zwischenzeitlich einen Kundenanruf bekommen und wollte das gewünschte Marihuana aus seiner Wohnung holen. Was nur er zu diesem Zeitpunkt wusste: An seinem Schlüsselbund befand sich ein sogenanntes Einhandmesser. Eine Waffe, die verboten ist, weil man mit nur einer Hand binnen kürzester Zeit die Klinge ausfahren kann.

Als nun der von ihm Bespuckte seinen Widersacher aus dem Markt kommen sah, stürmte er wutentbrannt auf ihn zu und packte ihn am Hals. „Das ist genau die Situation, für die sich der Verurteilte bewaffnet hat“, so Reinhoff. Sonst sei der Mann regelmäßig mit seinen zwei Hunden unterwegs gewesen. Nun aber zückte er das illegale Messer und stach zu. Direkt nach der Tat sei der Täter dann nach Hause gegangen und habe die Tatwaffe in die Regenrinne des Vordachs gelegt. Ein Versteck, das den schnell eintreffenden Polizeibeamten nicht lange verborgen geblieben war. Der 31-Jährige konnte noch vor Ort verhaftet werden.

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