Flüchtlinge in Bonn Gratis-Taxifahrten nur im Notfall

BAD GODESBERG · Die Flüchtlinge, die in den Landesunterkünften im Bereich der Bezirksregierung Köln untergebracht sind, nutzen hauptsächlich den öffentlichen Nahverkehr. So auch diejenigen, die noch in der Ermekeilkaserne und im ehemaligen Landesvermessungsamt in Bad Godesberg leben. Nur in Ausnahmefällen können Taxis genutzt werden.

 Flüchtlinge, die in den Landesunterkünften im Bereich der Bezirksregierung Köln untergebracht sind, nutzen hauptsächlich den öffentlichen Nahverkehr. Nur in Ausnahmefällen können Taxis genutzt werden.

Flüchtlinge, die in den Landesunterkünften im Bereich der Bezirksregierung Köln untergebracht sind, nutzen hauptsächlich den öffentlichen Nahverkehr. Nur in Ausnahmefällen können Taxis genutzt werden.

Foto: dpa

Die Flüchtlinge, die in den Landesunterkünften im Bereich der Bezirksregierung Köln untergebracht sind, nutzen hauptsächlich den öffentlichen Nahverkehr. So auch diejenigen, die noch in der Ermekeilkaserne und im ehemaligen Landesvermessungsamt in Bad Godesberg leben. Nur in Ausnahmefällen können Taxis genutzt werden. Das teilte die Bezirksregierung auf Anfrage des GA mit. Nach Berichten der ARD sind Taxifahrten für Flüchtlinge nahezu bundesweit üblich, so in Sachsen und auch in NRW. In Düsseldorf zum Beispiel sind es bis zu 20 Fahrten täglich, hatten Recherchen ergeben. Seit September 2015 seien dafür Kosten in Höhe von rund 38 000 Euro angefallen.

In ihrem Zuständigkeitsgebiet sieht das anders aus, so die Auskunft der Bezirksregierung Köln. Die Fahrpläne für den öffentlichen Nahverkehr „erhalten die Flüchtlinge von den Sozialbetreuern, die auch die jeweiligen Pläne erklären.“ Die Kosten für die Fahrten würden die Flüchtlinge tragen. Die Ausnahmefälle, in denen Taxis genutzt werden, seien zum Beispiel „Fahrten im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung, wie etwa dringende Arzt- und Krankenhausbesuche in Notfällen“. Dies werde stets von der Einrichtung entschieden.

Nur in Ausnahmefällen zahlt das Land die Taxifahrt

Für notwendige Rückfahrten sollten die Taxis nicht warten, sondern neue bestellt werden, „sodass keine Wartezeiten und unnötigen Kosten entstehen“. Müsse ein Flüchtling in eine andere Einrichtung oder zu anderen Behörden gebracht werden, könne in Ausnahmefällen ebenfalls ein Taxi genutzt werden, „wenn die Unterkunft nicht an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist“, so die Bezirksregierung. Die Fahrtkosten übernehme das Land, „das heißt die Rechnungen werden von den Mitarbeitern des Dezernats für die Unterbringung von Flüchtlingen der Bezirksregierung Köln beglichen“.

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